Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 511.3/2012-11-19/163
Anhang 1
Retest GmbH schlägt eine einheitliche Regelung für Formulare und Zulassungsnummern vor.
Der Baumeisterverband verlangt, dass die Konformitätsbewertungsstellen sich für die Beschaffung der für die Neubewertung der Konformität notwendigen Informationen eine eigene Datenbasis erschaffen und sich primär an die Hersteller oder Vertreiber und nicht an die Verwender oder Eigentümer der Umschliessungen wenden.
Der SVTI schlägt eine Korrektur für Ziffer 4 vor, die verhindern soll, dass Typ-B akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen das Pi-Kennzeichen anbringt.
Anhang 2
Die BAKO AG beantragt, dass auf die Anforderung "IS" (betriebseigener Prüfdienst) zur Durchführung der Zwischenprüfungen für Grosspackmittel verzichtet werden soll. Die Bedingungen für diese Zwischenprüfung sollen analog der UVEK-Weisung übernommen werden.
Die Retest GmbH weist darauf hin, dass der Anhang 2 keine Regelungen für Gefahrgutumschliessungen nach Kapitel 6.11 und 6.12 ADR/RID enthält.
Anhang 3
Der SVTI beantragt eine Festlegung der Dimensionen des Pi-Kennzeichens.
Anhang 5
Retest GmbH verlangt, dass die Verordnung festhält, ob die Pflichten auch für ausländische Konformitätsbewertungsstellen gelten oder nicht. Zudem seien Finanzierung und Ausmass der Mitarbeit festzulegen. Der gegenseitige Informationsaustausch könne in Widerspruch zur Vertraulichkeit der Kundenbeziehung stehen. Die IGS beantragt, dass in der Verordnung festgehalten wird, welche Themen das Koordinierungsgremium behandeln soll und inwiefern das Mitwirken der Konformitätsbewertungsstellen bezahlt wird oder nicht. Der SVTI empfiehlt, die besonderen Pflichten der Konformitätsbewertungsstellen spezifischer zu definieren.
Anhang 6
Retest GmbH und IGS verweisen darauf, dass die Aufzählung der Bedingungen unnötig wäre, wenn einfach auf ADR/RID 1.8.6.8 verwiesen würde. Zudem sei unter c) ein nicht ADR-konformes Verfahren gewählt worden. Die Karenzfrist von einem Jahr müsse auch in der Schweiz gewährleistet sein.