Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/60: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten

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Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)

ben der Preisfestsetzung die Kriterien Verbrauchernutzen, Markteintritt und Wettbewerb (inter- und intramodal) sowie Investitions- und Innovationsanreize.

2.2 Kostenorientierte Preisgestaltung

Das gegenwärtige Preisberechnungsmodell basiert auf der Theorie der bestreitbaren Märkte. Gestützt auf dieses Prinzip sind nicht die reellen Kosten der zugangsverpflichteten Anbieterin für die Berechnung der kostenorientierten Zugangspreise massgebend, sondern die hypothetischen Kosten einer neu in den Markt eintretenden, auf Effizienz ausgerichteten Anbieterin, die nach dem neuesten Stand der Technik ein Fernmeldenetz neu aufbaut. Das in der FDV festgeschriebene Preisberechnungsmodell geht von der Annahme aus, dass eine hypothetische effiziente Markteintreterin ein Netz auf Basis der neuesten verfügbaren Technologie erstellt. Daraus leitet sich ab, dass die Wiederbeschaffungskosten einer solchen funktionsäquivalenten modernen Anlage (modern equivalent assets [MEA]) für die Preisbestimmung massgebend sind. Als moderne Technologie gilt diejenige, die am Markt verfügbar ist und sich als Ersatztechnologie bewährt. Ob die marktbeherrschende Anbieterin diese Technologie bereits einsetzt, ist nicht ausschlaggebend. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass die neueste verfügbare Technologie auch die kostengünstigste Bereitstellung der damit verbundenen Leistungen ermöglicht. Erst in diesem Fall kann eine Neuanbieterin konkurrenzfähig in den Markt eintreten.

In den bisherigen Zugangsentscheiden wurde als funktionsäquivalente Anlage ein Anschlussnetz auf Basis von Kupferdoppeladerleitungen und Leitungsvermittlungsverfahren modelliert. Bei den Telekommunikationsnetzen findet indessen momentan ein tiefgreifender technologischer Wandel statt. Im Verbindungsnetz werden die bisherigen dienstespezifischen Netze durch eine universelle paketvermit-

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telnde Plattform für alle Dienste (All-IP ) abgelöst. Im Anschlussnetz wird das Medium Kupferdoppelader zunehmend durch Glasfaserkabel ersetzt. Neu in den Markt eintretende Anbieterinnen würden sich somit beim Netzaufbau nicht mehr der alten Technologien bedienen, sondern auf die neuen, effizienteren technischen Möglichkeiten setzen.

2.3 MEA – Performance-Delta

Während sich die Entgelte für die Dienste der Interkonnektion grundsätzlich auch auf Grundlage eines

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modernen Verbindungsnetzes (next generation network [NGN] ) sachgerecht berechnen lassen, birgt das Heranziehen einer modernen Glasfaserinfrastruktur (fiber to the home [FTTH]) für die Berechnung der Preise für den vollständig entbündelten Zugang zur Kupferanschlussleitung methodisch zusätzliche Herausforderungen. Die Kapazitäten und Funktionalitäten der beiden Infrastrukturen sind derart unterschiedlich, dass ein direktes Ableiten des Preises für die relativ beschränkten Möglichkeiten einer Kupferdoppelader aus dem Preis für die deutlich leistungsfähigere Glasfaser die Gefahr birgt, die massgebenden Kosten stark zu unterschätzen. Diese Gefahr bestünde namentlich dann, wenn zur Kostenbestimmung auf die unterschiedlichen Bandbreiten abgestellt würde.

Zur Bewältigung dieser Schwierigkeit führt die Revisionsvorlage das sogenannte Performance-Delta ein. Das Performance-Delta ergänzt die Preisbestimmungsregel für den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss. Dieser Zugangstatbestand ist nach schweizerischen Recht auf den Kupferanschluss beschränkt. Das Performance-Delta soll nun zum Einsatz kommen, wenn für die Berechnung der Kosten des Anschlussnetzes nicht mehr ein Kupferanschlussnetz, sondern ein Anschlussnetz einer anderen Technologie, beispielsweise ein Glasfaseranschlussnetz, als funktionsäquivalente Anlage herangezogen werden muss. Mit Hilfe des Performance-Delta wird der Unterschied zwischen dem Kupfer- und dem Glasfaseranschlussnetz ermittelt. Das Performance-Delta leitet sich dabei aus der Differenz der Erträge, die aktuell mit der jeweiligen Technologie auf dem Endkundenmarkt erzielt werden können.

2.4 Bewertung von Kabelkanalisationen

Der Bundesrat hat in seiner Evaluation zum Fernmeldemarkt vom September 2010 darauf hingewiesen, dass bei schwer reproduzierbaren Netzelementen wie den Kanalisationsanlagen fraglich scheint, ob die Simulierung von Wettbewerbspreisen zielführend ist. Damit hat er der von verschiedener Seite geäusserten Kritik an den Preisbestimmungsregeln für den Zugang zu den Kabelkanalisationen

Rechnung getragen. So wurde verschiedentlich geltend gemacht, die Kabelkanalisationsanlagen sei-