Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/60: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten
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Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
4.3.3 Absatz 2
Neu wird sprachlich präzisiert, dass die kostenorientierte Preisgestaltung nach den in Absatz 2 Buchstaben a bis d genannten Preisgestaltungsgrundsätzen vorzunehmen ist, soweit die FDV keine abweichenden Anordnungen enthält. Solche ergeben sich nach Massgabe von Art. 54a bis 54c, Art. 58 Abs. 3 sowie Art. 60 Abs. 2 FDV. Eine generelle Ausnahmeregelung besteht schliesslich gemäss Art. 74 Abs. 3 FDV für den Fall, dass die marktbeherrschende Anbieterin im Rahmen eines Zugangsverfahrens nach Art. 11a FMG die Einhaltung der Kostenorientierung nicht nachweisen kann. In materieller Hinsicht führt die Umformulierung von Absatz 2 zu keiner Änderung der bereits heute in Art. 54 Abs. 1 und 2 aufgeführten Preisgestaltungsgrundsätze. Art. 54 Abs. 3 bleibt unverändert.
4.4 Artikel 54a Bewertung von Kabelkanalisationen
4.4.1 Ausgangslage
Kabelkanalisationen stellen einerseits ein eigenständiges Zugangsprodukt dar. Die marktbeherrschende Anbieterin ist gesetzlich verpflichtet, anderen Anbieterinnen den Zugang zu den Kabelkanalisationen zu gewähren, sofern diese über eine ausreichende Kapazität verfügen (Art. 11 Abs. 1 lit. f FMG). Anderseits sind Kabelkanalisationen auch als Vorleistung für die Bereitstellung der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung und von anderen regulierten und nicht regulierten Diensten in die Kostenberechnung einzubeziehen. In beiden Fällen sollen ihre Kosten künftig nach neuen Regeln,
genauer gestützt auf die Kosten zur Aufrechterhaltung der Funktion der Kabelkanalisationen bestimmt werden.
Kabelkanalisationen bilden die grundlegende Ressource beim Aufbau eines leitergebundenen Kommunikationsnetzes. Ihr Bau erfordert hohe Investitionen und stellt deshalb eine hohe Markteintrittsbarriere dar. Dies führt wiederum dazu, dass der Bewertung der Kabelkanalisationen gerade bei der Festlegung des Preises für den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zentrale Bedeutung zukommt.
4.4.2 Neue Kostenrechnungsmethode für Kabelkanalisationen
4.4.2.1 Kalkulatorische Kosten der marktbeherrschenden Anbieterin
In Anlehnung an den englischen Begriff IRA ist die neu zur Anwendung kommende Kostenrechungsmethode auf die effektiven Kosten zur Aufrechterhaltung der Funktion des Kabelkanalisationsnetzes ausgerichtet. Das heisst, die in der Preisberechnung zu berücksichtigenden Kosten orientieren sich nicht mehr an den hypothetischen Kosten einer effizienten Markteintreterin, sondern an den realen, aktuellen kalkulatorischen Kosten der marktbeherrschenden Anbieterin zur Erhaltung und Anpassung ihres Kabelkanalisationsnetzes. Der Vorteil dieser Methode im Vergleich mit der bisherigen Annualisierung von Investitionen (tilted annuity) ist der Verzicht auf eine Schätzung der ökonomischen Lebensdauer einer Anlage. Bei der Tilted-Annuity-Methode sind die Anschaffungsinvestition in Form von Abschreibungen sowie die Zinskosten gleichmässig auf die geschätzte Lebensdauer der Kabelkanalisationen zu verteilen. Dadurch wird die Lebensdauer der Kabelkanalisationen zum zentralen Parameter bei der Bestimmung der relevanten jährlichen Kosten. Diese Lebensdauer im Voraus adäquat zu bestimmen, erweist sich jedoch als schwierig. Die in den bisherigen Zugangsverfahren angesetzte Lebensdauer von 40 Jahren dürfte eher kurz bemessen sein, wenn man bedenkt, dass die tatsächliche Lebensdauer in der Regel deutlich länger ausfällt und die ökonomische Lebensdauer von Kabelkanalisationen mit ihrer tatsächlichen Lebensdauer annähernd deckungsgleich sein müsste. Kabelkanalisationen sind eben gerade dadurch charakterisiert, dass der über die Zeit eintretende Wertverzehr permanent durch Erneuerungsinvestitionen kompensiert wird, um die Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten, was die Lebensdauer des Gesamtwerks immer wieder verlängert.
Das Abstützen auf die Kosten zur Aufrechterhaltung der Funktion der Kabelkanalisationen umgeht das Problem, die Lebensdauer von Kabelkanalisationen bestimmen zu müssen, um die massgeblichen jährlichen Kosten berechnen zu können. Mit dem Abstellen auf die aktuellen kalkulatorischen Kosten wird eine Annäherung an die realen Verhältnisse und damit indirekt auch an die effektive Lebensdauer der Kabelkanalisationen erzielt.