Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten

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• Aus Sicht der Investmentgesellschaften ist die Abschaffung der Emissionsabgabe aber

auch unter einem anderen Aspekt von zentraler Bedeutung. Gemäss der gegenwärtigen Regelung ist die Begründung von Anteilen von kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG von der Emissionsabgabe ausgenommen (Art. 6 Abs. 1 lit. i StG). Werden kollektive Kapitalanlagen jedoch über Investmentgesellschaften getätigt, kommt diese Ausnahmebestimmung nicht zur Anwendung. Die Emissionsabgabe stellt somit eine der ungerechtfertigten Benachteiligungen von kollektiven Kapitalanlagen über die Anlageform Investmentgesellschaften dar. Mit der gänzlichen Aufhebung der Emissionsabgabe wird diese unter keinem Aspekt gerechtfertigte Benachteiligung beseitigt. Dies trägt zur nachhaltigen Förderung der Investitionstätigkeit bei, wodurch insbesondere die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft langfristig abgesichert wird, weil der Zugang zu Eigenkapital steuerlich vereinfacht wird.

• Aus Sicht der Investmentgesellschaften und der kollektiven Kapitalanlage kann die Auf-

hebung der Emissionsabgabe jedoch nur einen ersten Schritt darstellen. Mittelfristig sollte die Besteuerung für Investmentgesellschaften generell überdacht werden. Gegenwärtig werden Investmentgesellschaften steuersystematisch nicht transparent behandelt.

Dies hat zur Folge, dass Investmentgesellschaften ihre Investitionen häufig über vollständig beherrschte Subholdinggesellschaften im Ausland tätigen. Die von der ausländischen Subholding an die in der Schweiz domizilierte Muttergesellschaft ausgeschütteten Erträge werden auf der Stufe der juristischen Person nur sehr marginal besteuert (Holdingprivileg, Beteiligungsabzug). Auf der Stufe des Anlegers können unter dem bestehenden Steuersystem in der Schweiz die so thesaurierten Erträge bei einer Veräusserung der Anteile als steuerfreier Kapitalgewinn realisiert werden. Um auf diese Zwischenschaltung ausländischer Subholdings zukünftig verzichten zu können, vertritt der SVIG die Auffassung, dass allen Investmentgesellschaften die Wahlfreiheit bezüglich des Steuersystems (Besteuerung als Kapitalgesellschaft oder im transparenten System) eingeräumt werden soll. Damit können Investmentgesellschaften den Entscheid fällen, ob eine Besteuerung als Gesellschaft oder als steuerlich transparentes Anlagevehikel im konkreten Fall vorteilhafter ist. Dies würde die Flexibilität und Attraktivität des Asset-Management Standorts Schweiz erhöhen, was volkswirtschaftlich positive Auswirkungen haben dürfte.

• Der SVIG ist von der positiven Wirkung der Aufhebung der Emissionsabgabe auf die In-

novationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Investitionstätigkeit überzeugt.

Gleichzeitig steigt die Standortattraktivität im Vergleich zum Ausland, was zu Neu- oder Wiederansiedlung von Unternehmen und Arbeitsplätzen führen wird. Entsprechend werden die vielleicht kurzfristig eintretenden Steuerausfälle durch diese positiven Effekte kompensiert.

CP

• Die Hauptreform der Stempelabgaben fand 1996-1997 statt als, ebenfalls in einer Krise,

der Satz gesenkt wurde. Diese Reform hatte einen positiven Effekt auf die seitherige allgemeine Belegung der Wirtschaft. Im September 2011 wurde dann die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft.

• Die EU verbietet die Einführung resp. die Wiedereinführung einer Emissionsabgabe. Ein-

zig bestehende Regelungen dürfen beibehalten werden. Die wirtschaftlich wichtigsten EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Grossbritannien und die Niederlande kennen jedoch keine Emissionsabgabe.

• Die Emissionsabgabe führt dazu, dass Gewinne einbehalten werden, um das Eigenkapi-

tal nicht erhöhen zu müssen. Dies ist schädlich für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz.