Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten
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Zusammenfassung
Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital erfasst die entgeltliche oder unentgeltliche Ausgabe und Erhöhung des Nennwertes von inländischen Beteiligungsrechten. Diese können in Form von Aktien, Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen, Genuss- und Partizipationsscheinen von Gesellschaften oder Genossenschaften ausgestaltet sein. Die Emissionsabgabe ist daher insbesondere geschuldet, wenn eine neue Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegründet wird oder deren Kapital erhöht wird. Der Abgabesatz beträgt 1 Prozent und wird auf dem Betrag berechnet, welcher der Gesellschaft oder Genossenschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens jedoch vom Nennwert. Von der Emissionsabgabe ausgenommen sind die bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditaktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entgeltlich ausgegebenen Beteiligungsrechte, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft eine Million Franken nicht übersteigen.
Im Rahmen der per 1. März 2012 in Kraft getretenen „Too big to fail“-Vorlage wurde die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft. Mit der vorliegenden Revision soll nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 18. Januar 2012 das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Gemeinden, der Städte und Berggebiete ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7. Februar 2012 bis zum 10. Mai 2012. Insgesamt gingen 43 Stellungnahmen ein.
20 Kantone, die FDK, die FDP.Die Liberalen, die CVP und 10 Organisationen (economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sgv, FER, CP, Swiss Banking, SwissHoldings, Treuhand Kammer, SIX Swiss Exchange AG, SVIG) sprechen sich für die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus.
Hauptargument ist, dass durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital die Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz gestärkt und das Wirtschaftswachstum begünstigt würde. 15 Kantone und die FDK weisen darauf hin, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital für die Kantone weder direkt noch indirekt zu einer Mehrbelastung führen darf.
3 Kantone (BE, GE, VD) äussern Bedenken wegen der Mindereinnahmen und stellen verschiedene Zusatzforderungen.
Gegen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sprechen sich die SP, die Grüne Partei, der SGB und Travail.Suisse aus.
Die Hauptargumente sind, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beim Bund zu erheblichen Steuerausfällen führen und nicht - wie im Erläuternden Bericht ausgeführt - zu Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen würde. Es gehe nicht an, einerseits Massnahmen, die Steuerausfälle bewirken, zu beschliessen, während man andererseits Sparmassnahmen vorsieht. Der finanzpolitische Handlungsspielraum des Bundes sollte nicht beschnitten werden, da in naher Zukunft wichtige Investitionen anstehen für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, für Erziehung, Bildung und Forschung, die Energiepolitik etc. Es gäbe keinen Beweis dafür, dass Steuererleichterungen für Unternehmen zu einem vermehrten Wachstum beitragen und so die Mindereinnahmen kompensieren.