Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten
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gungsrechte, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft eine Million Franken nicht übersteigen.
Im Rahmen der per 1. März 2012 in Kraft getretenen „Too big to fail“-Vorlage wurde die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft. Mit der vorliegenden Revision soll nun auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital eliminiert werden.
Im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) werden alle Bestimmungen zur Emissionsabgabe auf Eigenkapital aufgehoben sowie Bestimmungen, die Verweise auf die aufgehobenen Artikel enthalten, angepasst.
Eine Kommissionsminderheit verlangt zudem einen neuen Artikel 53a, wonach der Bundesrat innerhalb der nächsten fünf Jahre für die Kompensation der Mindereinnahmen sorgt, die aus der vorliegenden Gesetzesrevision resultieren.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
4.1.1 Kantone
Zustimmung
20 Kantone und die FDK stimmen der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu (AG, AR, AI, BL, BS, FR, GR, LU, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, UR, TG, VS, ZH, ZG, FDK).
Die FDK und 15 Kantone (AR, BL, FR, GR, JU, NW, OW, SH, SO, UR, TG, VD, VS, ZH, ZG) bringen aber folgenden Vorbehalt an:
Die Kantone sind von dieser Vorlage nicht unmittelbar betroffen, da sie keinen Anteil an den Stempelsteuern erhalten. Dagegen sind die Kantone interessiert an einer gesunden Finanzlage des Bundes. Die geschätzten Steuerausfälle von 240 Millionen Franken im Durchschnitt dürfen nicht als gering eingeschätzt werden. Die Aussage, dass ein Teil dieser Mindereinnahmen durch die Wachstumseffekte, welche die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital auslöst, wieder wettgemacht werden, mag zwar zutreffen, ist jedoch erst in einem längeren Zeitraum denkbar. Auf jeden Fall kann nicht unmittelbar mit einer Kompensation gerechnet werden und der Bund hätte eine solche in seinem Eigenbereich zu finden. Wir sind nicht bereit, Lasten zu übernehmen oder ein weiteres allfälliges Konsolidierungsprogramm des Bundes mit direkten und indirekten Auswirkungen auf die Kantone mitzutragen.
FR verlangt zudem eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs, wonach die Kompensation der Mindereinnahmen einzig durch den Bund zu erfolgen hat.
JU weist darauf hin, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht zu einem Hindernis für Verbesserungsmassnahmen in Bezug auf die Besteuerung der juristischen Personen führen darf. Die Besteuerung der juristischen Personen garantiere den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen.