Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten

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1. Ausgangslage

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat am 18. Januar 2012 das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Gemeinden, der Städte und Berggebiete ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7. Februar 2012 bis zum 10. Mai 2012. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und das Abürzungsvereichnis sind im Anhang ersichtlich.

Insgesamt gingen 43 Stellungnahmen ein.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1 Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH); Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren FDK.

Keine Stellungnahme eingereicht haben SZ und TI. GL verzichtete auf eine Stellungnahme.

2.2 Parteien

Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), Schweizerische Volkspartei (SVP), Grüne Partei der Schweiz (GPS).

2.3 Verbände/Organisationen

Verband der Schweizer Unternehmer (economiesuisse), Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Fédération des Entreprises Romandes (FER), Centre Patronal (CP), Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking, SBVg), Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz (SwissHoldings), Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten (Treuhand Kammer), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Kaufmännischer Verband Schweiz (kv schweiz), Travail.Suisse, SIX Swiss Exchange AG, Schweizer Verband der Investmentgesellschaften (SVIG).

3. Die Vernehmlassungsvorlage

Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital erfasst die entgeltliche oder unentgeltliche Ausgabe und Erhöhung des Nennwertes von inländischen Beteiligungsrechten. Diese können in Form von Aktien, Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen, Genuss- und Partizipationsscheinen von Gesellschaften oder Genossenschaften ausgestaltet sein. Die Emissionsabgabe ist daher insbesondere geschuldet, wenn eine neue Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegründet wird oder deren Kapital erhöht wird. Der Abgabesatz beträgt 1 Prozent und wird auf dem Betrag berechnet, welcher der Gesellschaft oder Genossenschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens jedoch vom Nennwert. Von der Emissionsabgabe ausgenommen sind die bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditaktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entgeltlich ausgegebenen Beteili-