Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten
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Zustimmung mit Vorbehalt
kv schweiz
Begründung
• Die Stempelsteuer weist steuersystematisch Nachteile auf. So wirkt sie als ex-ante-
Besteuerung erst später anfallender Erträge, sie erhöht die Kosten des Eigenkapitaleinsatzes und verlangt (etwas) mehr Liquidität. Da zudem die meisten EU-Länder diese Steuer nicht mehr kennen, resultiert tendenziell auch ein gewisser Standortnachteil.
• Allerdings dürfen diese Nachteile quantitativ nicht überbewertet werden: Die Stempelab-
gaben sind – wie aus Ihrer Unterlage ersichtlich – in den letzten Jahren bereits erheblich abgebaut worden, andere Faktoren dürften für Investitionsentscheide weit ausschlaggebender sein. Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ist für den Bund mit Einnahmeausfällen von rund 240 Mio. Franken verbunden. Es handelt sich um eine weitere steuerliche Massnahme, mit welcher der Faktor Kapital begünstigt würde. Wir haben bereits früher – letztmals in der Vorlage „Too big to fail“, in der es um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren ging – gefordert, dass solche Einnahmeausfälle zwingend und gleichzeitig durch andere Massnahmen im Finanzbereich kompensiert werden müssen.
Ablehnung
Der SGB und Travail.Suisse lehnen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ab.
Begründung
SGB
• Es sind erhebliche Mindereinnahmen zu befürchten. Die im erläuternden Bericht ge-
schätzten 240 Millionen Franken dürften zu tief gegriffen sein, weil auch die Gewinn- und Verrechnungssteuereinnahmen unter Druck kommen werden. Zudem erwarten wir im Gegensatz zu den Darstellungen im Bericht auch Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern der Kantone und Gemeinden. Das aus folgendem Gründen: Die Emissionsabgabe schafft für die Unternehmen einen Anreiz bei der Einbringung von Sacheinlagen in eine Gesellschaft einen tiefen Wert anzugeben. Dieser Wert ist dann auch Basis für die Gewinn- und Verrechnungssteuer bzw. für die künftigen, steuerrelevanten Abschreibungen. Ohne Emissionsabgabe wird es für die Unternehmen attraktiver, den Wert der Sacheinlagen hoch zu veranschlagen. Damit entsteht ein grösseres Abschreibungspotenzial oder zukünftige steuerbare Wertzunahmen werden bereits vorweg genommen. Damit sinkt das Steuersubstrat der Gewinn- und Verrechnungssteuer, sowohl auf Bundes-, als auch auf Kantons- und Gemeindeebene.
• Die Emissionsabgabe erleichtert heute den Vollzug bei den Gewinnsteuern, indem die
Steuerbehörden bei der Gründung oder der Kapitalerhöhung einer Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, die Werte zu überprüfen und eine klare steuerliche Ausgangslage zu schaffen, speziell auch für die Erhebung der Kantonssteuern. Ohne Emissionsabgabe fällt dies weg.
• Wir rechnen nicht mit einer positiven volkswirtschaftlichen Wirkung durch eine Abschaf-
fung der Emissionsabgabe. Insbesondere dann nicht, wenn die Mindereinnahmen einer Abschaffung durch Einsparungen bei wichtigen öffentlichen Ausgaben kompensiert wer-