Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 16 Seiten

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sorisch, wegen der Abschaffung der Emissionsabgabe zusätzliche Firmengründungen zu erwarten. Dies gilt umso mehr, als der Freibetrag eine Million Franken beträgt und somit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereits weitestgehend von der Emissionsabgabe befreit sind. Aus Sicht der SP grenzt es an Zwängerei, dass nach mehreren Senkungen der Abgabe sowie der Erhöhung des Freibetrags nun die Steuer ganz abgeschafft werden soll. Vor allem muss eine weitere Steuersenkung zugunsten der Unternehmen und zulasten der Allgemeinheit klar Teil einer steuerpolitischen Gesamtschau unter Einbezug aller anderen geplanten Vorlagen sein.

Grüne Partei

• Die Grüne Partei lehnt die Abschaffung der Stempelabgaben und die Aufhebung der

Emissionsabgabe ab, da sie das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hochhalten. Auch volkswirtschaftlich führt die Abschaffung der Emissionsabgabe tendenziell zu einer Schwächung der Gesamtwirtschaft. Insbesondere dann,

wenn die auftretenden Mindereinnahmen durch Einsparungen bei wichtigen öffentlichen Ausgaben kompensiert werden müssten.

• Bei der Gründung einer Firma in der Schweiz sind andere (Standort-)Faktoren wesentlich

wichtiger als die Emissionsabgabe. Das zeigen nicht zuletzt die vielen Zuzüge von internationalen Firmen in den letzten zehn Jahren, trotz der Emissionsabgabe. Zudem sind die KMUs durch den heutigen grosszügigen Freibetrag von einer Million Franken schon weitestgehend von der Emissionsabgabe befreit. Weiter wurde die übrige Belastung durch die Emissionsabgabe in den Jahren 1996/97 bereits um zwei Drittel auf ein Prozent gesenkt.

• Die im Erläuternden Bericht geschätzten 240 Millionen Franken Steuerverlust dürften zu

tief gegriffen sein, weil auch die Gewinn- und Verrechnungssteuereinnahmen unter Druck kommen werden. Zudem sind, im Gegensatz zu den Darstellungen im Bericht, auch Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern der Kantone und Gemeinden zu erwarten. Dies aus folgenden Gründen: Die Emissionsabgabe schafft für die Unternehmen einen Anreiz bei der Einbringung von Sacheinlagen in eine Gesellschaft einen tiefen Wert anzugeben. Dieser Wert ist dann auch Basis für die Gewinn- und Verrechnungssteuer bzw. für die künftigen, steuerrelevanten Abschreibungen. Ohne Emissionsabgabe wird es für die Unternehmen attraktiver, den Wert der Sacheinlagen hoch zu veranlagen. Damit entsteht ein grösseres Abschreibungspotenzial oder zukünftige steuerbare Wertzunahmen werden bereits vorweggenommen. Damit sinkt das Steuersubstrat der Gewinn- und Verrechnungssteuer, sowohl auf Bundes-, als auch auf Kantons- und Gemeindeebene.

• Die Emissionsabgabe erleichtert heute den Vollzug bei den Gewinnsteuern, indem die

Steuerbehörden bei der Gründung oder der Kapitalerhöhung einer Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, die Werte zu überprüfen und eine klare steuerliche Ausgangslage zu schaffen, speziell auch für die Erhebung der Kantonssteuern. Ohne Emissionsabgabe fällt dies weg.

4.1.3 Organisationen

Zustimmung

10 Organisationen stimmen der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu (economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sgv, FER, CP, Swiss Banking, Swiss-Holdings, Treuhand Kammer, SIX Swiss Exchange AG, SVIG).