Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/83: 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) · 23 Seiten

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Weiter wird gefordert, dass für die Qualifikation als rückerstattungsberechtigter Betrieb alle vertretbaren Effizienzmassnahmen ergriffen werden müssen.

SATW, insgesamt 1 Stellungnahme

e) EHS

Unternehmen, welche gemäss neuem CO2-Gesetz (ab 1. 1. 2013) dem Emissionshandelssystem (EHS) unterstellt werden, sollen automatisch und vollständig von der KEV befreit werden.

scienceindustries, insgesamt 1 Stellungnahme

Unternehmen, welche dem EHS unterstehen, sollen eine neue Entlastungs-Regelung erhalten

economiesuisse, aves Schweiz, insgesamt 2 Stellungnahmen

f) Öffentliche Transportunternehmen

Der Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) beantragt, dass auch Transportunternehmen, welche elektrische Traktionsenergie verbrauchen, entlastet werden. Dabei soll ebenfalls die Untergrenze von 20‘000 Franken gelten. Dies mit der Begründung, dass die Kostensteigerung relevant ist und Preiserhöhungen nur beschränkt möglich sind. Zudem führt die Erhöhung zu Wettbewerbsverzerrungen, da die SBB ihren Strom selber produziert und damit gegenüber anderen Transportunternehmen wie der BLS oder SOB im Vorteil ist.

VÖV, insgesamt 1 Stellungnahme

6.2.2 Rückerstattung

Folgende Stellungnahmen lehnen es ab, dass Unternehmen ab einer Stromintensität von 10% komplett vom KEV-Zuschlag befreit werden.

- Die Befreiung soll nur für das über den Schwellenwert von 5 % hinausgehende Bezugsverhältnis gelten.

Kanton NW, Kanton SZ, Kanton TI, Energiedienst Holding AG, sgv, insgesamt 5 Stellungnahmen

- Anstelle der Befreiung soll eine Untergrenze von 0,1 Rp./kWh festgelegt werden.

Grüne, insgesamt 1 Stellungnahme

Folgende Vernehmlassungsteilnehmer fordern eine Befreiung von der Bezahlung der Zuschläge anstelle der Rückerstattung. Sie begründen dies damit, dass der Geldabfluss je nach Periodizität eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Zudem ist diese Vorgehensweise mit einem erhöhten administrativen Aufwand verbunden.

Kanton LU, DSV, Swissmem, Swiss Steel AG, insgesamt 4 Stellungnahmen

Das Total der Rückerstattungen soll 70 Mio. Franken nicht übersteigen, wie folgende Stellungnahme fordert.

Travail.Suisse, insgesamt 1 Stellungnahme

Transparenz: Die Liste der entlasteten Unternehmen sollte öffentlich zugänglich sein.

DSV, insgesamt 1 Stellungnahme

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