Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/83: 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) · 23 Seiten
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- Unternehmen, die am Schweizerischen Emissionshandelssystem teilnehmen, sollen ebenfalls dazu verpflichtet sein, mind. 20 % des zurückerstatteten Betrags in die Steigerung der Energieeffizienz oder in Projekte mit erneuerbarer Energie zu investieren. Damit werden gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen geschaffen und es wird die Effizienz sämtlicher Unternehmen erhöht.
sgv, insgesamt 1 Stellungnahme
Andere sprechen sich für eine Verringerung der Verpflichtungen aus:
- Folgende Stellungnahmen fordern, die Verpflichtungen auf 20% desjenigen Betrages zu beschränken, der sich aus dem heutigen KEV-Satz von 0,45 Rp/kWh ergibt.
ZPK, IGEB, Vereinigung Schweizerischer Glasfabriken, Stahl Gerlafingen AG, insgesamt 4 Stellung-
nahmen
- Eine andere Stellungnahme fordert, dass der Schwerpunkt der Investitionen bei der Effizienzsteigerung liegen soll. Falls in erneuerbare Energien investiert wird, dürfen diese nur dem Eigenverbrauch dienen. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen, die vom KEV-Zuschlag befreit sind, auf der anderen Seite durch Einspeisung ihres Stroms KEV „kassieren“.
SATW, insgesamt 1 Stellungnahme
Eine vorübergehende Entlastung von stromintensiven Betrieben soll nur nach Abklärung mit einem verbindlichen Investitionsplan in Energieeffizienz erfolgen. Langfristige Entlastungen sollen nur möglich sein, wenn alle Energieeffizienzmassnahmen ausgeschöpft sind und die Gesamtbelastung weiterhin hoch sein sollte.
SSES, insgesamt 1 Stellungnahme
Die Auflage, einen jährlich fest vorgeschriebenen Mindestbetrag zu investieren, ist zu streichen.
Kanton AG, insgesamt 1 Stellungnahme
Die Investition in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien soll auch in anderer Form als mit Zielvereinbarungen eingegangen werden können (Verweis auf ES 2050).
cemsuisse, insgesamt 1 Stellungnahme
- Z.B. durch den Kauf von Ökostromzertifikaten bzw. durch den Konsum von naturemade star zertifizierten Produkten.
ewz, VUE, insgesamt 2 Stellungnahmen
Die 20% der Rückerstattungssumme sollen in bereits existierende Strukturen wie den KEV-Fonds oder als Investitionshilfe für kleine Anlagen investiert werden.
Groupe E SA, insgesamt 1 Stellungnahme
6.2.4 Härtefallklausel (Art. 15bter)
Streichung
ter
- Gewisse Stellungnahmen fordern, dass Art. 15b ersatzlos gestrichen werden soll.
Kanton BE, IG DHS, insgesamt 2 Stellungnahmen 18/23 C:\Users\gabbk\Desktop\Neuer Ordner\Auswertungsbericht BFE vom 18.12.2012 D.docx