Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/83: 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) · 23 Seiten

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Gründe für ein Nein:

Aus Gründen der Gleichbehandlung: Stromintensive Unternehmen sollen nicht gegenüber kleineren Unternehmen und gegenüber Privatpersonen bevorzugt werden (Verursacherprinzip)

Kanton VD, Fédération des Entreprises Romandes, SES, Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera italiana (acsi), Fédération Romande des Consommateurs (FRC), SKS, insgesamt 6 Stellungnahmen

Energiepolitisch kontraproduktiv: Die Befreiung von energiepolitischen Vorgaben stellt eine Innovationsverhinderung dar und benachteiligt andere, bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Prozesse.

1 Privatperson, insgesamt 1 Stellungnahme

Die bestehende Regelung stellt sicher, dass der Anspruch auf Rückerstattung nicht zu breit definiert wird. Mit der vorgeschlagenen Regelung ist nicht mehr sichergestellt, dass die rückerstattungsberechtigten Unternehmen tatsächlich betroffen sind. So wird der Kreis der Begünstigten übermässig ausgeweitet und die Abgabenlast für kleinere Verbraucher und Haushalte erhöht.

Axpo Holding AG, swisselectric, insgesamt 2 Stellungnahmen

Die Befreiung stromintensiver Unternehmen läuft der Hauptstütze der Energiestrategie 2050, der Effizienzsteigerung, entgegen. Gerade bei stromintensiven Unternehmen lassen sich absolut gesehen die höchsten Einsparungen realisieren. Die Befreiung verhindert eine wirtschaftliche Strukturanpassung und eine kompetitive Innovationskraft.

SIA, insgesamt 1 Stellungnahme

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