Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/83: 12.400 Pa. Iv. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-N) · 23 Seiten

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6.2.3 Vollzug Zielvereinbarungen

a) Organisation

Allgemein wird die Ansicht vertreten, dass der Vollzugsaufwand als zu optimistisch eingeschätzt worden ist. Es sei zu prüfen, wie die Vollzugsorganisation zwischen Bund und Kantonen optimiert werden kann.

Kanton AG, Kanton BL, Kanton FR, Kanton GR, Kanton JU, Kanton LU, Kanton NE, Kanton OW, Kanton SG, Kanton SZ, Kanton UR, Kanton ZG, EnDK, RKGK, insgesamt 14 Stellungnahmen

Die Zielvereinbarung soll mit bereits bestehenden Zielvereinbarungen im Energiebereich, wie etwa Verpflichtung im Rahmen der Befreiung von der CO2-Abgabe oder des Grossverbraucherartikels der Kantone, abgestimmt werden.

Kanton GL, Swissmem, Vereinigung Schweizerischer Glasfabriken, insgesamt 3 Stellungnahmen

Weiter wird gefordert, dass nicht nur die Zusammenarbeit mit privaten Organisationen verpflichtend sein sollte, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Kanton BE, insgesamt 1 Stellungnahme

Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird als aufwendig und wenig effizient beurteilt. Offen ist, in welchem Verhältnis die Zielvereinbarungen zu den wettbewerblichen Ausschreibungen des BFE stehen.

SWICO, insgesamt 1 Stellungnahmen

b) Umfang

Verschiedene Stellungnahmen fordern, dass der Umfang der Verpflichtungen vergrössert wird:

- Indem bereits bestehende Vereinbarungen mit dem Bund und den Kantonen nicht nochmals berücksichtigt werden dürfen. Es wird gefordert, dass im Gesetz ausdrücklich verankert wird, dass es sich um neue, zusätzliche Anstrengungen handeln muss.

Kanton AG, Kanton BL, Kanton FR, Kanton JU, Kanton LU, Kanton SG, Kanton SZ, Kanton ZH, Kan-

ton ZG, EnDK, insgesamt 10 Stellungnahmen

- Nicht nur 20% sondern 40% der Rückerstattungssummen müssen investiert werden. Dabei sollen aber die Möglichkeiten dahingehend ergänzt werden, dass auch in die Förderung für Strom aus Abwärme investiert werden kann.

Kanton TI, insgesamt 1 Stellungnahme

- Die Unternehmen sollen nachweisen müssen, dass sie alle wirtschaftlichen Energiesparmassnahmen umgesetzt haben, diese können durchaus einen Anteil von mehr als 20% der Rückerstattungssumme ausmachen. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sollen möglichst die „wahren Kosten“ betrachtet werden (Einbezug der externen Kosten)

swisscleantech, insgesamt 1 Stellungnahme

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