Protokoll

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Sektion Marktregulierung

Protokoll der konferenziellen Anhörung zur

Revision StromVV

Datum: Dienstag, 23. Oktober 2012 14:15 – 17:15 und Frei-

tag, 26. Oktober 2012 9:15 – 12:15

Ort: Hotel Kreuz (1. Teil) und Hotel Bern (2. Teil)

Vorsitz: Matthias Gysler, Bundesamt für Energie

Protokoll: Wolfgang Elsenbast, Bundesamt für Energie und

Aurelio Fetz, Bundesamt für Energie

1. Teil der Anhörung vom 23. Oktober 2012

Begrüssung und Erläuterung zum Vorgehen

Matthias Gysler (Bundesamt für Energie BFE) begrüsst die Anwesenden und stellt den Ablauf der Anhörung vor. Es folgt eine kurze Vorstellungsrunde.

WACC-Methodik (Art. 13 Abs. 3 StromVV)

Wolfgang Elsenbast (BFE) stellt den Anpassungsbedarf beim WACC vor. Der Vorschlag des BFE entspricht inhaltlich dem Gutachten von IFBC AG von Prof. Volkart. Die neue Methodik soll zu Verbesserungen bei Investitionsanreizen führen (höhere Investitionssicherheit). Die einzelnen Parameter der Methodik und die wesentlichen Änderungen werden kurz erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Vergütung für Investitionen mit einem durchschnittlichen Horizont von ca. 40 Jahren handelt.

Beurteilung der im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Methodik zur Ermittlung des WACC

Frank Ruepp (IGEB) betont die Bedeutung des WACC, indem dieser die Höhe der Netznutzungsentgelte direkt beeinflusst, welche einen relevanten Bestandteil des Strompreises darstellen. Eine Stabilität und Planbarkeit ist daher erwünscht, auch für Investoren, für welche eine schnelle Anpassung nicht attraktiv ist. Die vorgeschlagene Methodik wird diesem Aspekt gerecht und ist demzufolge die richtige, ausser beim Beta und der Marktrisikoprämie. Allerdings stellen Netze ein natürliches Monopol dar mit einer Cost-plus-Regulierung. Zudem ist der Anteil am Besitz der öffentlichen Hand gross. Es kann daher nicht gesagt werden, dass es nicht attraktiv sei, in Netze zu investieren und ein Ausbau der Netze finde schon heute statt. Bewilligungsverfahren stellen hingegen Investitionshemmnisse dar.

Walter Müller (GGS) weist darauf hin, dass die Diskussion um den WACC schon lange läuft, auch vor der Energiestrategie 2050, damals als Reaktion aufgrund des Art. 31a StromVV. Nun läuft die Argumentation über die Energiestrategie. Art. 31a läuft jedoch bald aus, was den Netzbetreibern zu Mehreinnahmen von rund 100 Mio. CHF pro Jahr führt. Geld ist daher nicht das Problem bei Netzinvestitionen, denn wer nicht investiert, bei dem gehen auch die Einnahmen aus den Netzentgelten zurück.

Anreize zu investieren sind daher bereits vorhanden. Zudem ist es nicht wegen der Energiestrategie,