Protokoll

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten

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Sonstige Änderungen

Aurelio Fetz (BFE) stellt den Anpassungsvorschlag bei Art. 5 StromVV vor, der sich aufgrund der Nachfolgeorganisationen der UCTE, v.a. der ENTSO-E, und dem aus Sicht der Versorgungssicherheit nicht umfassenden ENTSO-E-Regelwerk ergäbe. Deshalb sei zusätzlich das ENSI erwähnt.

Thomas Zwald (VSE) äussert den Wunsch, auf eine Aufzählung der Organisationen zu verzichten. Auch seien die Regelungen nicht deckungsgleich. Die Rangfolge der Gültigkeit von ENTSO-E-Regelungen und solchen vom ENSI sei deshalb zu klären.

Markus Straub (Swissgrid) sagt, dass es grundsätzlich keine Einwände gäbe. Er sieht allerdings eine mögliche Redundanz in der Erwähnung der Fachorganisationen. Ferner gebe es ein Interpretationsproblem, da die ENTSO-E-Codes über die EU-Kommission im Rahmen eines Komitologieverfahrens erlassen würden. Die Swissgrid sei zu deren Umsetzung verpflichtet. Deshalb seien auch die von der Kommission erlassenen Codes zu berücksichtigen; er verweist dabei auf einen konkreten Textvorschlag der Swissgrid in der schriftlichen Stellungnahme. Gegen diesen Textvorschlag kommen keine Einwände aus der Teilnehmerrunde.

Aurelio Fetz (BFE) stellt abschliessend noch die Streichung von Art. 31b StromVV aufgrund eines Piloturteils des BVGer vor.

Thomas Zwald (VSE) ergänzt hier, dass im Falle einer Wiederaufnahme einer Kraftwerkskomponente im StromVG eine solche Anpassung sehr kritisch vom VSE geprüft werden würde.

Matthias Gysler (BFE) fragt nach allgemeinen Anmerkungen. Solche werden nicht geäussert.

Abschliessend wird nochmal das weitere Vorgehen des BFE innerhalb der Revision StromVV (Zeitplan) vorgestellt.

Ende: 16 h 45

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