Protokoll
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten
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Sonja Studer (swissmem) betont, dass es als Konsument unzulänglich ist, die Investitionsanreize zu beurteilen. Wichtig sei jedoch auch der Zusammenhang mit der Strategie Stromnetze zu sehen, insbesondere mit den Bewilligungsverfahren.
Michel Piot (swisselectric) stellt klar, dass ein angemessener WACC eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für Netzinvestitionen ist. Im Weiteren haben Netzbetreiber einen Versorgungsauftrag und deshalb grundsätzlich ein Interesse zu investieren.
Christian Brunner (Alpiq) sieht mit dieser Methode die Anreize als gegeben. Bald folgt ein Test mit Swissgrid, wo man sehen wird, ab der WACC ausreicht, dass der Kapitalmarkt Geld zur Verfügung stellt. Zudem hat besonders im Übertragungsnetz die Bewilligungspraxis einen grossen Einfluss auf die Investitionstätigkeit.
Mario David (VPE) hofft, dass die Konsumenten am selben Strick ziehen, auch bei den resultierenden Strompreiserhöhung. Zudem sind effiziente Netzbetreiber erwünscht und keine Spezialfälle, sondern einfache Lösungen.
Urs Stuber (Kt. SO) erachtet die Investitionsanreize als wichtig im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 und auch, dass die Mittel tatsächlich investiert werden.
Regeln der Tarifierung (Art. 4 Abs. 1 StromVV)
Nach der Präsentation des Änderungsantrages durch Wolfgang Elsenbast (BFE) folgen die Stellungnahme zur gestellten Frage.
Beurteilung der Neuregelung alleine nach den Gestehungskosten (vorab des Schrittes einer weiteren Marktöffnung)
Georg Engels (BKW) betont die Nachteile der heutigen Regelung und dass die ElCom mit der Weisung etwas Risiko rausgenommen hat. Demzufolge ist die Streichung richtig. In den Erläuterungen steht, dass diese Regelung allerdings keine Anreize zur effizienten Produktion liefert. Dies ist allerdings eine Frage der Umsetzung durch die ElCom. Zudem sollten die Gestehungskosten eine Vollkostenrechnung darstellen inklusive den Vertriebskosten.
Sonja Studer (swissmem) hat keine Einwände. Die Definition der Gestehungskosten als Vollkostenrechnung wird unterstützt.
Jean-Philipp Kohl (swissmem) sieht die Neuregelung als Regel mit Verfallsdatum und als Übergang zu Marktpreisen für alle Verbraucher.
Michel Piot (swisselectric) sieht ebenfalls die volle Marktöffnung als Ziel und hofft, dass diese zügig kommt. Es wird unterstützt, dass Art. 4 in einer Übergangsphase dem Antrag entsprechend geändert wird.
Christian Brunner (Alpiq) erinnert an die Entstehung dieses Artikels in der Legislatur und unterstützt, dass dieser Schwachpunkt nun beseitigt wird. Ebenfalls soll aber die volle Marktöffnung angestrebt werden.
Mario David (VPE) spricht über die alte Regelung von einem Konstruktionsfehler und einem Töter für
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