Protokoll

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten

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Diskussion zu SBB-Partnerwerke (Art. 1 Abs. 3 StromVV)

Aurelio Fetz (BFE) beschreibt die Problematik. Die SBB wolle in eine neue Kraftwerkstechnologie investieren (auch aufgrund auslaufender Konzessionen). Die Regelung zu den SBB-Partnerwerken solle es gewährleisten, dass die anstehenden Investitionen der SBB umgesetzt werden, die eine höhere Flexibilität gegenüber der heutigen Technologie ermöglichen. Die SBB solle nicht als End-

verbraucher für den Teil des Stroms gelten, den ein kombiniertes Kraftwerk über einen Frequenzumrichter an dessen Sammelschiene mit 50 Hz erzeugt und zeitgleich in einer örtlich-wirtschaftlichen Einheit in das 16,7 Hz-Netz einspeist und für den Eigenbedarf und den Pumpbetrieb des 50Hz-

Kraftwerkes ausspeist.

Beurteilung der Änderung speziell hinsichtlich Flexibilitätsvorteil/Zusatznutzen und Auswirkungen auf die SDL-Kosten

Markus Straub (Swissgrid) führt aus, dass der Flexibilitätsvorteil und der Zusatznutzen des Vorschlags unbestritten sei. Eine solche Regelung sei aber auch grundsätzlich für die Eigenproduktion von

Grossverbrauchern sowie Arealnetze von Interesse. Die Swissgrid schlägt deshalb vor, eine solche Regelung zunächst nur auf das Verteilnetz anzuwenden und umfassend auf der Ebene des StromVG zu regeln. In Zukunft gelte die starre Unterscheidung von Produzenten und Endverbrauchern nicht mehr. Der volle volkswirtschaftliche Vorteil solle nicht auf die SBB beschränkt sein.

Kurt Lanz (economiesuisse) merkt an, dass die Regelung volkswirtschaftlich nicht übermässig von Bedeutung sei. Es solle jedoch eine effiziente Regelung sein, dies spräche eher gegen eine Sonderregelung alleine für die SBB.

Daniel Koch (SBB) erwidert, dass bei der Abschaltung von AKWs in der Schweiz der Aspekt einer flexiblen Produktion von hoher Bedeutung ist. Es stünden aktuell zwei Projekte an, für die diese Regelung in der StromVV von Bedeutung ist: Ritom und das Etzelwerk. Grundsätzlich sei es für die SBB vorstellbar, dass eine solche Regelung eine weitere Anwendung findet durch eine breitere Anwendung geregelt im StromVG. Der Bedarf an Systemdienstleistungen steige durch den Ersatz von Kernkraft durch Wind und Photovoltaik. Dieser Bedarf kann durch den Ausbau der Speicherkraftwerke gedeckt werden. Die SDL-Kosten würden aufgrund der flexiblen Produktion der neuen Kraftwerkskonstellationen eher sinken. Die jetzige Abgrenzung für die StromVV wäre gut formuliert, da sie eine klare und konkrete Abgrenzung schafft.

Matthias Gysler (BFE) fragt, warum eine Regelung auf der Übertragungsnetzebene wichtig sei.

Daniel Koch (SBB) führt aus, dass speziell im Etzelwerk eine Regelung auf der Anschlussebene 3 (Mittelspannung) bei dem Ausbaupotenzial des Werks auf 200 bis 400 MW nicht dessen Umsetzung ermögliche. Für diese Leistungen muss ein Anschluss auf Netzebene 1 verwendet werden, da die Netzebene 3 gemäss Auskunft von Axpo keine Netzkapazität besteht. Man bräuchte für die anstehenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen bis zum Jahre 2015 Planungs- und Investitionssicherheit.

Oliver Wimmer (AEE) erklärt sich einig mit der Auffassung von economiesuisse hinsichtlich generell anwendbarer Regelungen. Er plädiert für eine umfassendere Betrachtung, insbesondere angesichts noch fehlender Regelungen für dezentrale Speicher.

Thomas Zwald (VSE) erkennt an, dass es sich um eine Sonderregelung handele, die vom Ausspeiseprinzip abweiche. Es lägen aber volkswirtschaftliche Gründe dafür vor und man hätte deshalb keine

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