Protokoll

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten

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fung im Vergleich mit anderen Kapitalnehmern sonst benachteiligt wird.

Frank Ruepp (IGEB) stellt die Forderung nach einer marktkonformen Verzinsung in Frage, da in diesem Bereich gar kein Markt besteht. Es ist keine andere Branche bekannt, wo eine gesetzlich definierte Rendite besteht. Behindernd für die Kapitalmarktfähigkeit im EU-Finanzmarkt seien auch die

Kreuzbeteiligungen in der Schweizer Elektrizitätswirtschaft.

Thomas Zwald (VSE) antwortet darauf, dass es bei der Finanzierbarkeit um den Finanzmarkt geht und deshalb eine marktgerechte Verzinsung nötig ist. Die erwähnten Kreuzbeteiligungen würden in diesem Sinne das Risiko sogar noch erhöhen und einen höheren WACC rechtfertigen. Das BFE hat innerhalb der Begleitgruppe auch eine Analyse eines Experten von der ZKB eingeholt, wo festgestellt wurde,

dass der WACC selbst nach dem neuen Konzept sich am unteren Rand der Investorenerwartungen bewegt. Die vorgesehene WACC-Anpassung ist mit anderen Worten auch massvoll.

Dore Heim (SGB) betont, dass es eine Gnade ist, dass diese Unternehmen in öffentlicher Hand sind und ein überschaubarer Ablauf möglich ist, ansonsten bei der Energiestrategie ein wirtschaftspolitisches Abenteuer drohe. Der springende Punkt ist aber, dass keine Netzstrategie vorhanden ist.

Matthias Gysler (BFE) antwortet, dass das Detailkonzept zur Netzstrategie in Erarbeitung ist und die materiellen Standpunkte Anfang November angehört werden.

Beurteilung der zukünftigen Investitionsanreize für die Stromnetzbetreiber anhand der Höhe des WACC, speziell vor dem Hintergrund der notwendigen Investitionen innerhalb der Energiestrategie 2050

Annet van der Laan Radeck (Swissgrid) vermerkt, dass die Höhe des WACC nicht massgebend ist, sondern die Berechnungsmethodik. Das Zinsniveau ist heute so tief wie noch nie und somit ist eine entsprechende Kritik der Untergrenze nicht zielführend. Es wird immer Zeiten geben, in denen Netzbetreiber von den Grenzen bevorzugt oder benachteiligt werden - von Bedeutung ist aber eine gewisse Stabilität der Verzinsung mit einer marktkonformen Berechnung und somit ist dies aus Sicht

Swissgrid akzeptabel.

Markus Straub (Swissgrid) erachtet nicht nur die Dauer der heutigen Bewilligungsverfahren als investitionshemmend, wie dies Frank Ruepp (IGEB) darstellte, sondern auch ein nicht marktkonformes WACC-Niveau. In beiden Bereichen bestehe Handlungsbedarf.

Kurt Lanz (economiesuisse) hält fest, dass es noch keine Energiestrategie 2050 gibt, erst einen Entwurf dazu. Diese stelle auf jeden Fall ein wirtschaftspolitisches Abenteuer dar. Mit der Netzstrategie sind jedoch auch Verbesserungen bei den Bewilligungsverfahren zu erwarten. Diese soll vorangezogen werden.

Matthias Gysler (BFE) gibt zu Antwort, dass dies aus terminlichen Gründen momentan nicht möglich sei.

Niklaus Mäder (VSE) stellt dar, dass eine angemessene Verzinsung eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für Investitionen darstellt. Es ist schon denkbar, dass öffentliches Kapital von den Kantonen zur Verfügung gestellt wird, jedoch stelle dies mit dem heutigen Konzept keine Kostenwahrheit dar, sondern Quersubventionierung.

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