Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 13 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Energiewirtschaft
2. Oktober 2012
Ausarbeitungen Stand 02-10-2012 Änderung der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71)
Erläuternder Bericht
1. Ausgangslage
Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom 14. März 2008 ist am 1. April 2008 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 einen schrittweisen Austritt aus der Kernenergie aufgrund des schwerwiegenden Reaktorunglücks in Fukushima beschlossen, will aber die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, auch in Zukunft garantieren. Mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie steht die erforderliche Zeit für die Umsetzung der neuen Energiepolitik und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz neu ausgerichtet werden. Die politische Grundlage dazu bildet die Energiestrategie 2050.
Unter die Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik fällt auch die Forderung, dass das dezentrale Stromangebot verbreitert wird. Um diese Forderung umzusetzen, bedarf es relevanter finanzieller Anstrengungen der Schweizer Netzbetreiber. Gleichzeitig gilt es aber auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Netzbetreiber angemessen auszugestalten und zu regeln, insbesondere vor dem Hintergrund der Schweizer Marktöffnung im Elektrizitätsbereich.
Die mit der Energiestrategie 2050 zusätzlich induzierten Investitionen in die Netzinfrastruktur betreffen das Übertragungsnetz sowie im Speziellen das Verteilnetz. Die notwendigen Investitionen bis 2050 werden – aus derzeitiger Sicht – auf ca. 3,9 bis 12,6 Mrd. CHF im Verteilnetz und auf ca. 2,5 Mrd. CHF im Übertragungsnetz geschätzt. Um für diesen Netzausbau nachhaltige wirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll die StromVV an einigen diesbezüglich zentralen Stellen geändert werden, welche die finanziellen Bedingungen der Strommarktöffnung vor dem Hintergrund der geforderten Versorgungssicherheit und den Bedingungen des Netzzugangs regeln. Dies betrifft vor allem die Vergütung der Investitionen der Netzbetreiber sowie die Beseitigung regulatorisch bedingter Verlustsituationen im Status quo der Regulierung in der Grundversorgung. Auch die Anpassung der Rahmenbedingungen bei den Investitionen der Schweizer Bundes- und Privatbahnen im Bereich der Stromversorgung wurden aufgenommen, da sie vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 Relevanz haben.
Die zeitliche Planung dieser Revision läuft möglichst parallel zur Entwicklung einer Strategie Stromnetze, welche die neue Energiepolitik von der eher netzplanerischen Seite her unterstützen soll. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zeitliche Abstimmung wichtig, um klare wirtschaftliche Bedingungen des anstehenden Netzausbaus ex ante festzulegen.
2. Kontinuität im Bereich Kooperation und Subsidiarität
Die bestehende Verordnung hat die wichtigste Grundsätze der Branchenregulierung (Marktmodell für elektrische Energie Schweiz, MMEE-CH) übernommen, soweit dies zweckmässig ist und trägt damit