Protokoll
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten
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Einwände.
Bernard Fragnière (VPOD) hat keine Einwände bei dem Vorschlag.
Ebenso äussert sich Dore Heim (SGB), da die SBB eine Schlüsselinfrastruktur für die Energiewende darstelle. Der zweite Aspekt der Fragestellung (Veränderungen bei den SDL-Kosten) sei jedoch unklar, auch wg. der Änderung bei Art. 31b StromVV.
Matthias Gysler (BFE) weist darauf hin, dass es sich bei Art. 31b StromVV um die Aufhebung der Kraftwerkskomponente handele.
Daniel Koch (SBB) weist darauf hin, dass die Kraftwerke der SBB in der Produktion steuerbar seien, höhere SDL-Kosten aber im Wesentlichen aufgrund nicht vorher gesehener Ereignisse resultierten. Deshalb sei nicht von einer Steigerung der SDL-Kosten auszugehen. Grundsätzlich sei der SDL-Bedarf aufgrund der Energiestrategie 2050 zu klären.
Markus Straub (Swisggrid) führt aus, dass keine konkrete Prognose hierzu vorgenommen wurde. Er geht aber davon aus, dass durch die Regelung zu den SBB-Partnerwerken der Bedarf an einer Primärregelung (Leistungsvorhaltung) steige.
Walter Müller (GGS) erkennt die Dringlichkeit der Regelung an; auch sei der Lösungsversuch in der Anpassung der Gesetzgebung vernünftig. Allerdings wird zugleich ein Art Präzendenzfall geschaffen, welcher aus seiner Sicht weiter ausgeweitet werden solle.
Max Fritz (IGEB) weist darauf hin, dass die energieintensiven Unternehmen bei einer solchen Spezialregelung für die SBB ein langes Gedächtnis haben werden. Es solle dann auch vergleichbare Ausnahmen für die energieintensiven Unternehmen bei den Netznutzungsentgelten geben; er verweist dabei auf Deutschland. Offensichtlich fände durch eine solche Regelung eine Priviligierung statt und damit verbunden eine Überwälzung von Kosten auf alle Endkunden. Man möchte deshalb aktuell eine solche Regelung nicht, v.a. wenn sie unklar von der Kostenhöhe sei.
Frank Ruepp (IGEB) ergänzt, dass die energieintensiven Unternehmen vor allem auf der Netzebene 3 sich befänden. Dies seien Unternehmen, die sich mit einem eigenen Transformator an das Netz anschliessen können. Er spricht sich deshalb auch gegen eine Sonderlösung für die SBB aus.
Dore Heim (SGB) fragt, ob das BVGer-Urteil zu Art. 31b StromVV zu einer Aufnahme dieser Thematik in der StromVG-Revision führe. Matthias Gysler (BFE) antwortet, dass man dies bei einer Revision bedenken könne, so es entsprechende Anträge von den Stakeholdern gäbe. Aktuell hätte das BFE dazu noch keinen Standpunkt.
Daniel Koch (SBB) ergänzt, dass die SBB (als energieintensives Unternehmen) nicht durch besondere Bedingungen bei den Netztarifen begünstigt werde und gleiche Tarife wie alle anderen Unternehmen zahle. Die angestrebte Sonderregelung habe von der Kostenseite nur marginale Auswirkungen und würde eine Kostenoptimierung der SBB ermöglichen.
Kurt Lanz (economiesuisse) führt an, dass eine solche Kostenoptimierung nicht zu Lasten Dritter erfolgen und dann für alle gelten solle.
Markus Straub (Swissgrid) erwähnt, dass eine detaillierte Kostenabschätzung komplex sei, die nationale Netzgesellschaft aber von einer Erhöhung ausgehe.
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