Protokoll

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 14 Seiten

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Regeln der Tarifierung (Art. 4 Abs. 1 StromVV)

Wolfgang Elsenbast (BFE) stellt die Tarifierung für Endverbraucher und die Verbesserungen aufgrund einer reinen Gestehungskostenregelung dar. Dazu ist der zweite Satz von Art. 4 Abs. 1 StromVV zu streichen. Die neue Regelung, welche auch der aktuellen Praxis der ElCom entspräche, kann potenzielle Verluste aufgrund der derzeit geltenden Minimalwertregel vermeiden.

Beurteilung der Neuregelung alleine nach den Gestehungskosten (vorab des Schrittes einer weiteren Marktöffnung)

Markus Straub (Swissgrid) räumt ein, dass seitens Swissgrid keine Einwände gegenüber dieser Neuregelung bestehen.

Kurt Lanz (economiesuisse) wünscht sich mit dieser Neuregelung einen raschen Übergang mit einem nächsten Schritt hin zu Marktpreisen. Der Begriff der Gestehungskosten gilt es zu klären, diese sollten eine Vollkostenrechnung darstellen und Gemeinkosten, Vertriebskosten und einen angemessenen Gewinn beinhalten.

Daniel Koch (SBB) sieht die Streichung als sachgerecht bis zum zweiten Marktöffnungsschritt an.

Thomas Zwald (VSE) unterstreicht das Anliegen von Kurt Lanz (economiesuisse). Mit der Streichung wird Rechtssicherheit geschaffen.

Bernard Fragnière (VPOD) hat keine Einwände zur Neuregelung. Er erwähnt jedoch im Kontext der Forderung nach einer umfänglichen Kostenanerkennung, dass auch die Beschäftigten in der Strombranche einem erheblichen Lohndruck unterlägen und diese Entwicklungen mit zu berücksichtigen seien, d.h. dass es hier einen Schutz brauche.

Dore Heim (SGB) ist gegen eine weitere Marktöffnung und fordert das BFE auf darzustellen, wie sich die Situation der Konsumenten seit 2008 darstellt. Es braucht zudem Klarheit, wie sich die Gestehungskosten zukünftig entwickeln, zum einen durch den weiteren Ausbau mit neuen erneuerbaren Energien, wo starke Lernkurven beobachtet werden, zum anderen aber auch aufgrund der hohen Investitionssummen in Pumpspeicherkraftwerke. Es ist fraglich, wie die Preisobergrenzenkontrollen möglich sind.

Walter Müller (GGS) erläutert den Hintergrund der aktuellen Minimalwert-Regelung und dass sie heute hinfällig ist. Der Regulator berücksichtigt heute schon die Gestehungskosten mit einem angemessenen Gewinn.

Matthias Gysler (BFE) ergänzt, dass in den Erläuterungen präzisiert werden kann, dass die Gestehungskosten eine Vollkostenrechnung beinhalten.

Frank Ruepp (IGEB) unterstreicht die Bedeutung von Art. 4 StromVV für die Preiskontrolle und unterstützt, dass der zweite Satz gestrichen wird und dass die Tarifierung auf den Gestehungskosten basiert, solange keine weitere Marktöffnung erfolgt ist. Skepsis besteht allerdings hinsichtlich der weiteren Marktöffnung, solange die kantonalen Verfassungen und der NOK-Vertrag von 1914 Quasigebietsmonopole zulassen. Ein Vollkostenansatz wird unterstützt.

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