Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 17 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Erläuterungen zur Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV)

1. Ausgangslage.

Die Änderung steht im Zusammenhang mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2.

2. Erläuterungen

Im Rahmen dieser Revision wurden allgemein verschiedene Begriffe präzisiert.

Art. 3

Unter Berücksichtigung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität zum

Teilsystem „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des konventionellen

transeuropäischen Bahnsystems vom 12. Mai 2011 (TSI Operation) der EU wurde die sicherheitsrelevante Begleitung des Zuges als Tätigkeit neu aufgenommen.

Art. 9

Aufgrund der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten wurde dieser Artikel dahingehend präzisiert, dass für den Führerausweis das BAV und für die Bescheinigung das

Eisenbahnunternehmen verantwortlich ist.

Art. 13 und 29

Die Verwendung der Begriffe Dienstfähigkeit und Dienstuntauglichkeit mussten präzisiert werden.

Art. 38

Analog zu Art. 9 erfolgte auch hier eine Präzisierung der Verantwortlichkeiten.