Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 17 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
(sollten). Deshalb kommen weiterhin ergänzend die schon heute geltenden Bestimmungen von EBV / AB-EBV zur Anwendung.
Sachverständigenprüfberichte
Bislang war (in Art. 6 Abs. 3 und Art. 8a Abs. 4 EBV) lediglich geregelt, dass das BAV
Sachverständigenprüfberichte verlangen kann, nicht aber, von welchen Bedingungen dies abhängt. Deshalb wird nunmehr die Voraussetzung, unter welcher ein Sachverständigenprüfbericht erforderlich wird, in der Verordnung verankert: Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz machen eine Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich. Umfang und Tiefe des bzw. der
erforderlichen Sachverständigenprüfberichte hängen dabei vom jeweiligen Vorhaben ab.
Dies bedeutet gegenüber der heutigen Rechtslage (Art. 6 Abs. 3 EBV) einerseits eine Verankerung der Voraussetzung, wann ein entsprechender Bericht verlangt werden darf und muss. Deshalb - und unabhängig von der vorgeschlagenen Präzisierung der Rechtsgrundlage - wird das BAV nicht
umhinkommen, zukünftig zu bestimmten Aspekten Sachverständigenprüfberichte zu verlangen, wo es dies bislang nicht getan hat. Denn heute wird nicht bei allen Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz ein Sachverständigenprüfbericht verlangt, was unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und Risikoorientierung einer Korrektur bedarf.
Betriebsbewilligungen
Bei hoher Sicherheitsrelevanz eines Vorhabens ist eine Betriebsbewilligung erforderlich, wenn das Risiko mit einer Innovation oder Komplexität einhergeht. Bei solchen sogenannten "signifikanten Änderungen" kommen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 352/2009 zur Anwendung.
Bei "Umrüstungen" im Bereich des interoperablen Kernnetzes ist durch Art. 23d Abs. 2 EBG ebenfalls eine Betriebsbewilligung vorgesehen. Als "Umrüstungen" gelten nach demselben Artikel des EBG aber nur Änderungsarbeiten an einem Teilsystem, die seine Leistung verbessern.