Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/112: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) · 15 Seiten
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3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Gesetzesrevision hat keine Auswirkungen auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen oder die Versorgung aller Regionen mit meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen.
Positive Auswirkungen für die Kantone ergeben sich durch die gebührenfreie Abgabe der Daten, die nicht mehr nur für die Bedürfnisse des Bevölkerungsschutzes und der kantonalen Führungsorgane bei Naturgefahren zur Verfügung stehen, sondern auch für darüber hinausgehende, von den Kantonen selbst definierte Zwecke.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
3.3.1 Wertschöpfungskette
Meteorologische und klimatologische Daten sowie die Ergebnisse aus numerischen Prognosemodellen werden durch die Nutzerinnen und Nutzer zu Informationen und Entscheidungsgrundlagen über Wetter und Klima veredelt. Durch die Fülle an freigegebenen Daten kann eine Wertschöpfung in verschiedenen Sektoren erzielt werden, nicht nur bei Anbietern meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen, sondern auch in der Finanzdienstleistungsbranche (Versicherungen) oder in wetterabhängigen Branchen wie Energiewirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft oder Tourismus. Eine ebenso wichtige Basis der Wertschöpfungskette bilden die Informationen von allgemeinem Interesse wie zum Beispiel Wetterprognosen für den Folgetag und die nächsten Tage, Extremwertstatistiken, Messdatentabellen und langjährige Klimamessreihen sowie Klimaanalysen. Auch die öffentliche Hand ist bei einer Vielzahl ihrer Aufgaben (z.B. Unwetter-, Hochwasser- oder Lawinenschutz, Strassenunterhalt oder Verkehrsmanagement) auf Informationen zu Wetter und Klima angewiesen. Hochschulen nutzen schliesslich meteorologische und klimatologische Daten für Lehre und Forschung.
3.3.2 Voraussichtliche Wirkung auf Anbieter von meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen
Die unmittelbare Wirkung der Daten-Liberalisierung wird deren verstärkte Nutzung und Wiederverwendung sein, wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen (siehe Ziffer 1.5). Von Bedeutung ist die Datenliberalisierung für Anbieter meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen, von denen es in der Schweiz zur Zeit rund ein Dutzend gibt. Durch die Liberalisierung werden einerseits die Beschaffungskosten und die administrativen Aufwände für diese Anbieter reduziert. Zudem entstehen aufgrund der verbesserten Kostenbasis zusammen mit dem Wegfall der Beschränkungen für die kommerzielle Wiederverwendung neue Absatzchancen.
Zusätzlich erlaubt die verstärkte Nutzung von Daten eine Erweiterung der Produktpalette und Anwendungen. Die Zahl der Anbieter dürfte sich erhöhen, was zu Innovationen und damit zu einer Belebung des Marktes führen könnte. Dies verbreitert das Angebot und die Auswahl für die Endnutzer zum Beispiel in wetterabhängigen Branchen, bedeutet für die bestehenden Anbieter jedoch eine höhere Wettbewerbsintensität. Nicht auszuschliessen ist, dass durch das Angebotswachstum und den Eintritt neuer Anbieter die Übersicht über den Markt und die angebotenen Leistungen sowie deren Qualität geringer wird. Bei den gebührenbefreiten Informationen von allgemeinem Interesse ergeben sich zudem keine direkten Einnahmechancen für andere Anbieter, sondern nur indirekte (z.B. Finanzierung über Werbung auf den Websites dieser Anbieter), wie dies heute bereits der Fall ist.
Einer der Anbieter meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen betreibt in der Schweiz ein grösseres, eigenes Bodenmessnetz und verkauft die erhobenen Daten. Er erwartet mit der Abschaffung der Gebüh-
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renpflicht für die Daten von MeteoSchweiz keine nennenswerten Auswirkungen auf seine Verkäufe. Allenfalls kann der gebührenfreie Zugang zu den Daten von MeteoSchweiz sogar die Nachfrage nach zusätzlichen Da-
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