Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/112: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

neuen Informationsprodukten und -diensten behindern (Richtlinie 2003/98/EG ). Weiter haben die G-8 Staaten

10

im Juni 2013 eine Open Data Charter verabschiedet, welche ihr Engagement im Bereich OGD unterstreicht. Eingebettet in diese allgemeinen OGD-Bestrebungen haben in den vergangenen Jahren mehrere nationale Wetterdienste in Europa ihr Datenangebot teilweise oder komplett gebührenfrei zugänglich gemacht, wie beispielsweise die Niederlande und Norwegen. Seit 2013 wird auch in Finnland und Schweden schrittweise die Datenliberalisierung eingeführt. In einem Fall (Spanien) wurde die zuvor eingeführte Datenliberalisierung wieder rückgängig gemacht, weil die rechtliche Grundlage für diesen Schritt nicht ausreichend gewesen war. Im Bereich der Meteorologie und Klimatologie lässt sich also seit einigen Jahren der Trend hin zur Datenliberalisierung beobachten. In den USA sind die Daten seit jeher gebührenfrei zugänglich.

Die Datenliberalisierung in den europäischen Ländern wurde jeweils etappenweise eingeführt, um einen reibungslosen, effizienten und nutzerfreundlichen Übergang zu ermöglichen. Weiter wird die Datenliberalisierung stets von einer Änderung der Lizenz- und Nutzungsbedingungen begleitet, da auf Gebühren für Lizenzen und spezifische Nutzungsbedingungen für kommerzielle Zwecke verzichtet wird. Teilweise werden den Nutzern jedoch Bearbeitungsgebühren verrechnet, um spezifische Aufwände für die Übermittlung der Daten zu decken.

Sämtliche nationalen Wetterdienste, welche die Politik der Datenliberalisierung verfolgen, berichten von positiven Erfahrungen. Dies sind zum Beispiel die engere Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern, eine bessere interne Effizienz und externe Sichtbarkeit, aber auch der erzielte volkswirtschaftliche Nutzen.

Eine aus internationalen und ratifizierten Verträgen oder Abkommen abgeleitete Verpflichtung für die Schweiz, die meteorologischen und klimatologischen Daten gebührenfrei zur Verfügung zu stellen, besteht allerdings nicht.

1.6 Umsetzung

Für die Bereitstellung von meteorologischen und klimatologischen Daten ist eine Infrastruktur erforderlich, mit der grosse Datenmengen (einige 100 Gigabyte) mehrmals am Tag bereitgestellt und aufdatiert werden können. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Nutzer und Nutzerinnen verschiedener OGD-Datenbestände sinnvoll, sämtliche Daten über ein Portal zu erschliessen. Seit 2013 läuft beim Informatikstrategieorgan des Bundes ISB ein vom Bundesrat beauftragtes Pilotprojekt mit dem Ziel, ein Zugangsportal – das nationale OGD-Portal – eine Beratungs- und Koordinationsstelle sowie Hilfsmittel für die OGD-Umsetzung für nationale, kantonale und kommunale Behörden zur Verfügung zu stellen. Die technisch-organisatorische Umsetzung der Datenliberalisierung bei MeteoSchweiz wird mit diesen Vorhaben beim ISB und Bundesarchiv koordiniert, insbesondere was einheitliche Zugänge, Nutzungsrechte und Dokumentationen anbelangt. Hingegen wird gemäss technischer Spezifikation des OGD-Portals (Stand April 2014) MeteoSchweiz die Infrastruktur für die Datenbereitstellung und –distribution zur Verfügung stellen und entsprechende Investitionen tätigen müssen. Damit wird eine Einbindung in die nationale OGD-Strategie erreicht und gleichzeitig sichergestellt, dass den speziellen Eigenschaften meteorologischer und klimatologischer Daten (Datenmengen, Echtzeit-Verfügbarkeit) Rechnung getragen werden kann. Sollte das OGD-Portal bei Inkraftsetzung des Gesetzes oder kurz danach nicht zur Verfügung stehen, hindert dies MeteoSchweiz nicht, die Daten via eine alternative Lösung öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings könnte eine alternative Lösung (wie z.B. Erschliessung über ein anderes Zugangsportal, Aufbau eines eigenen Portals oder Beibehalten der heutigen Distributionsstrukturen (siehe unten)) mit Mehraufwänden verbunden sein.

MeteoSchweiz ist bestrebt, die für die Umsetzung der Datenliberalisierung notwendigen Investitionen minimal zu halten, und, wenn immer möglich, Synergien mit dem OGD-Portal oder den Vorhaben anderer Bundesämter zu realisieren. MeteoSchweiz ist im OGD-Projekt vertreten und damit in der Lage, rechtzeitig auf die inhaltlichen Entwicklungen in diesem Projekt zu reagieren.

9 Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90 ff. 10 UK Government 2013 MetG_Erl_Bericht_für Vernehmlassung.docx 4/15