Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/112: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) · 15 Seiten
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rungen an Lehre und Forschung sowie an Einsatzorganisationen (siehe Ziffer 1.1) einem Wert von 8 bis 10 Millionen Franken entsprechen.
Im Verhältnis zum Aufwand von MeteoSchweiz (2013: 84 Millionen Franken ohne Transferausga-
ben/Subventionen sowie Investitionen) macht der Einnahmeausfall infolge der Datenliberalisierung 7 Prozent
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aus. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Wasserfallen wurde bereits darauf hingewiesen, dass der kostenlose Zugang zu Behördendaten eine alternative Finanzierung erfordere. Die Vorlage sieht vor, den Einnahmeausfall über den Bundeshaushalt zu kompensieren.
Der Ausgabenplafonds von MeteoSchweiz bleibt gleich (siehe Ziffer 1.3). Allerdings wird es zu Verschiebungen im Aufwand kommen. Es gibt einerseits Mehraufwände wegen der Einführung des gebührenfreien Zugangs zu den Daten und gewissen Informationen im allgemeinen Interesse (z.B. wiederkehrende Pflege der Metadaten, Aufrechterhaltung der nötigen Infrastruktur sowie Beratung rund um den Bezug der Daten) und andererseits Minderaufwände (weniger Offertstellung und Fakturierung, geringere Aufwände für individuelle Datenbereitstellung). Diese Mehr- und Minderaufwände belaufen sich auf je geschätzte 300‘000 bis 500‘000 Franken pro Jahr.
Zudem sind Investitionen in die Datenbereitstellung zu tätigen (siehe Ziffer 1.6). Diese Investitionen (insbesondere für die zeitnahe Bereitstellung dynamischer Daten) werden über das bestehende Budget von Mete-
oSchweiz getragen, sofern sich die Kostenschätzungen bestätigen (unter 1 Million Franken). Die in Frage kommenden alternativen Lösungen könnten allenfalls Zusatzmittel erforderlich machen (siehe Ziffer 1.6).
Der Einnahmerückgang um 6 Millionen Franken bedeutet, dass der Finanzierungsbedarf aus dem allgemeinen Bundeshaushalt für die Ausgaben von MeteoSchweiz steigt, und dass der Kostendeckungsgrad von 42% (Basis: Rechnung MeteoSchweiz 2013 ohne Transferausgaben/Subventionen) auf ca. 35% nach Vollzug der vorliegenden Gesetzesänderung sinken wird (voraussichtlich im Jahre 2016).
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Auf das Personal hat diese Vorlage keine Auswirkungen.
3.1.3 Andere Auswirkungen
In anderen Ländern hat sich gezeigt, dass die Einführung des gebührenfreien Zugangs zu meteorologischen und klimatologischen Daten zu einer höheren Interaktion mit den Nutzern und Nutzerinnen führt, und dass de-
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ren Bedürfnisse zum Beispiel bei der Verbesserung der Datenqualität stärker berücksichtigt werden. Dies kann zu einem Mehraufwand bei MeteoSchweiz führen.
Durch die Freigabe der Daten und der Informationen von allgemeinem Interesse sowie durch die Aufhebung der Beschränkungen bezüglich kommerzieller Nutzung sinkt andererseits die Kontrolle des Bundes als Dateneigner über die Verwendung der Daten und Informationen. Dies kann mit mehr unkorrekten Interpretationen einhergehen.
Aus Befragungen lässt sich schliessen, dass andere Bundesämter (zum Beispiel das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für hydrologische Berechnungen) die Daten von MeteoSchweiz ebenfalls intensiver nutzen werden und
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dass administrative Hürden innerhalb der Bundesverwaltung abgebaut werden , analog wie dies für die Wirtschaft erwartet wird (siehe Ziffer 3.3).
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