Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 20 Seiten
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Entwurf für das LadÖG
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 19. Februar 2014
2.3 Allgemeine Bemerkungen der Teilnehmenden
2.3.1 Kantone
Die grosse Mehrheit der Kantone lehnt ein neues Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH, VDK). Ihr Hauptargument besteht darin, dass die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Ladenöffnungszeiten aktuell bei den Kantonen liegt und dass der Gesetzesentwurf einen Eingriff in die kantonale Souveränität darstellt. Während SZ den mit dem neuen Bundesgesetz angestrebten einheitlichen Wettbewerbsrahmen für den Detailhandel aus volkswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich begrüsst, steht der Kanton dem vorgesehenen Mindeststandard aus föderalen Gründen ablehnend gegenüber. Nach Meinung des Kantons VD trüge eine Harmonisierung den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. ZG ist gegenüber einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten positiv eingestellt (gesellschaftliche Entwicklungen und verändertes Konsumverhalten, welche den Tankstellen und Bahnhofsläden zugutekommen). Gleichwohl lehnen die Kantone VD und ZG den Entwurf für ein Bundesgesetz ab (Angriff auf Föderalismus und Souveränität, kantonale und lokale Sensibilitäten, keine Notwendigkeit einer nationalen Harmonisierung).
GR erachtet eine bundesweite Regulierung als unnötig, weil sich die bisherige Situation bewährt habe. Allerdings steht GR einem neuen LadÖG nicht im Wege, sollte sich ein guter Teil der Vernehmlassungsadressaten für das Gesetz aussprechen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass Kantone und Gemeinden, welche derzeit keine eigene gesetzliche Bestimmungen der Ladenöffnungszeiten kennen, keine zusätzlichen Regelungen erlassen müssen.
Nach Auffassung von NW kann den unterschiedlichen wirtschaftlichen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz einigermassen Rechnung getragen werden, wenn die Umsetzung der Motion sich auf eine Teilharmonisierung beschränkt. Mit massvoll erweiterten Öffnungszeiten würde einem gesellschaftlichen Wandel entsprochen, meint NW weiter.
Der Kanton TI spricht sich für das neue LadÖG aus und ist der Meinung, der Verzicht der Kantone auf die betreffenden Kompetenzen sei akzeptabel.
2.3.2 Politische Parteien
Die CVP begrüsst eine Teilharmonisierung, weil ihrer Meinung nach momentan ein uneinheitliches System mit diversen Ausnahmen vorherrscht. Deshalb erachtet sie den wirtschaftlichen Handlungsbedarf als gerechtfertigt.
Nach Ansicht der FDP ist das Gesetz wichtig für die Stärkung des Detailhandels in der Schweiz. Eine Teilharmonisierung setze nur einen nationalen Mindeststandard fest, lasse den Kantonen und Gemeinden genug Spielraum und stelle es jedem Geschäft frei, ob es den festgelegten Rahmen ausschöpfen will oder nicht.
Die SVP begrüsst den Gesetzesentwurf. Sie erachtet ihn als einen Mindeststandard, der wettbewerbsverzerrende Unterschiede zwischen verschiedenen Regionen und Verkaufskanälen beseitigen und einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Einkaufstourismus leisten kann.
Die SP spricht sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und aus Ablehnung der 24-Stunden-Dienstleistungsgesellschaft gegen den Gesetzesentwurf aus.
Die Grünen fordern den Bundesrat zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs auf, der das durch die Motion Lombardi aufgeworfene Problem wirklich angeht und gleichzeitig die kantonalen Besonderheiten und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt.
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