Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 20 Seiten
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Entwurf für das LadÖG
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 19. Februar 2014
Frequentierung der Läden zeigt, dass das Einkaufsbedürfnis der Kundinnen und Kunden zwischen 18 und 20 Uhr gross ist; IG DHS, Manor, Coop, GNGM). Das LadÖG wird vielerorts nur zu einer geringfügigen Verlängerung der Ladenöffnungszeiten führen (CP).
Das LadÖG leistet einen Beitrag zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen (Allianz DGGTK, SBC, CP) und ermöglicht den Brückenschlag zu anderen Bereichen wie der Gastronomie (FER). Das LadÖG könnte den Dorfläden zugutekommen (IHZ) und für belebtere Städte sorgen (FER). Das LadÖG kommt den Anliegen des Schweizer Tourismus entgegen (Allianz DGGTK, SBC, CCIG, CP, FER). Die Einkaufszentren spielen als Treffpunkte und Orte des Austauschs auch eine gesellschaftliche Rolle. Deshalb könnten längere Ladenöffnungszeiten dazu beitragen, den mit der frühen Ladenschliessung am Wochenende verbundenen Stress zu vermindern (Trade Fribourg). Nach Ladenschluss sind die Stadt- und Ortskerne ausgestorben und inaktiv. Der Gesetzesentwurf ermöglicht es, eine Brücke zu Abendveranstaltungen und zu den Kultur-, Sport- und Gastronomieangeboten zu schlagen (Trade Fribourg).
Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft (Konsum, Beschäftigung, Preise und Wirtschaftswachstum; FDP, SVP, CCIG, KMU-Forum, Trade Fribourg, SAV). Der Gesetzesentwurf leistet einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (SVP). Indem das LadÖG dem zunehmenden Einkaufstourismus entgegentritt, fördert es Beschäftigung und Konsum (CCIG). Es trägt zum Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen (SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, VSIG, Maus Frères, IHZ, FER, Allianz DGGTK, SBC, SGV, Trade Valais) und zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze im Detailhandel bei (SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, IG DHS, Manor, Coop, Migros, CP, Allianz DGGTK, SBC, SGV, Trade Valais). Der Gesetzesentwurf ist volkswirtschaftlich ausgewogen, weil eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Zusatznutzen mit sich bringt (SAV).
Längere Ladenöffnungszeiten bedeuten mehr Steuereinnahmen (SRF, VSTH, IG DHS, Manor, Coop, Migros).
Argumente gegen das LadÖG
Ob mit einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten effektiv landesweit ein volkswirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann, ist umstritten (AG). Im Bericht fällt die Umschreibung der allenfalls zu erwartenden positiven Effekte auf die Wirtschaft sehr vage aus (LU). Das LadÖG fördert weder Beschäftigung noch Wirtschaftswachstum (Unia, SGB). Die mögliche Verdrängung kleiner Detailhändler und Fachgeschäfte bedroht Arbeitsplätze (EVP).
Es gibt keine nachweisliche Korrelation zwischen längeren Ladenöffnungszeiten und Mehrumsatz (keine Ausgabensteigerung). Deshalb ist keinerlei Positiveffekt zu erwarten (SP, Grüne, KV Schweiz, EVP, Unia, SGB). Kantone, die ihre Ladenöffnungszeiten bereits verlängert haben, sind nach wie vor mit Einkaufstourismus konfrontiert (SP). Längere Ladenöffnungszeiten erhöhen den Umsatz – wenn überhaupt – nur marginal (Travail.Suisse). Es besteht eine gravierende Diskrepanz zwischen dem deklarierten Zweck der Motion, der Logik der Binnenmarkt-Gesetzgebung und dem materiellen Inhalt (Unia, SGB).
2.4.6 Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitsbedingungen
Argumente für das LadÖG
Das Arbeitsrecht liegt in der Kompetenz des Bundes. Die vom ArG festgelegten normalen Tagesarbeitszeiten gelten für alle Branchen (IG DHS, Manor, Coop). Eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten durch die Kantone innerhalb der Tagesarbeitszeit ist ein bedeutender Eingriff in den einheitlichen Binnenmarkt und nicht gesetzeskonform (IG DHS, Manor, Coop).
Das neue Gesetz geht nicht über die Bestimmungen des ArG hinaus (TG, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, VSIG, SVP, Allianz DGGTK, SBC, SGV, Trade Valais) und tangiert die Nacht- und Sonntagsarbeit nicht (SKS, SAV). Es
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