Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 20 Seiten

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Entwurf für das LadÖG

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 19. Februar 2014

elle Ausnahmen gewährt werden, um besonderen Bedürfnissen zu entsprechen und nicht um die Ladenöffnungszeiten generell auszudehnen.

c. Wettbewerb zwischen kleinen und grossen Läden

Argumente für das LadÖG

Das LadÖG ist für alle Detailhandelsunternehmen sinnvoll, ob gross oder klein (SAV). Eine Verdrängung kleinerer Geschäfte ist nicht zu befürchten, wird der Gesetzesentwurf doch von einer Allianz von Kleingewerbevertretern unterstützt (SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, VSIG, SAV). Längere Öffnungszeiten fördern eine positive Umsatzentwicklung, auf welche die kleineren Läden angewiesen sind, da sie die Existenz der Läden sichert (Volg). Die längeren Öffnungszeiten bieten einen grösseren Spielraum, sich innovativ zu entfalten. Zudem steigen die Chancen für kleinere Anbieter, eine Nischenposition einnehmen zu können (SAV). Das LadÖG ermöglicht Chancen für innovative KMU (IHZ).

Das LadÖG kommt kleinen Dorfläden zugute und verhindert eine weitere Verschärfung der Ladenkonzentration (SAB). In Dörfern, in denen fast alle Einwohner zu Arbeit pendeln, ist es für das Überleben der Dorfläden wichtig, den Dorfbewohnern morgens und abends eine Einkaufsmöglichkeit zu bieten (Volg).

Argumente gegen das LadÖG

Das Argument der gleich langen Spiesse für die verschiedenen Detailhandelsbetriebe überzeugt nicht (Syna). Das LadÖG verletzt das Gleichbehandlungsprinzip direkter Konkurrentinnen und Konkurrenten und bringt somit eine Wettbewerbsverzerrung mit sich (Unia, SGB).

Es wird befürchtet, dass das LadÖG (insbesondere mit Blick auf die Ladenöffnung in den Abendstunden und am Samstag) lediglich Supermärkten und Handelsketten zugutekommt und zur Verdrängung der kleinen Detailhandelsgeschäfte führt (BS, GL, SG, EVP, CVP, ACSI, FRC, KV Schweiz, IHZ, Syna, Travail.Suisse, Unia, SGB). Die Beschleunigung dieses Prozesses wirkt sich negativ auf die Auswahlmöglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten und auf die Beschäftigung aus (Travail.Suisse, Unia, EVP). Die Klein-Detaillisten haben gar keine andere Wahl, als die längeren Ladenöffnungszeiten zu übernehmen. Dadurch werden die Kosten bei gleichbleibenden Umsätzen steigen (GL). Dies stellt insbesondere für Boutiquen und andere Kleinbetriebe in Einkaufszentren ein Problem dar (VS, Syna). Die wirtschaftlichen Vorteile für Klein-Detaillisten sind vergleichsweise gering (VD). Weil sich eine Liberalisierung nicht gleichermassen auf die Supermärkte und die Detailhandelsbetriebe auswirkt, würde sie eine Wettbewerbsverzerrung nach sich ziehen und eine Verpflichtung des Staates zum Schutz der Kleinbetriebe begründen (FR). Das LadÖG öffnet den grossen Anbietern Tür und Tor für einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung (Unia, SGB).

2.4.3 Wettbewerb des Detailhandels mit Konkurrenten in den Nachbarländern und Einkaufstourismus

Argumente für das LadÖG

Das neue Gesetz erlaubt es, gegen die Konkurrenz der grenznahen Läden zu kämpfen und auf die Deregulierung in Italien zu reagieren (Benachteiligung der Detailhändler durch den starken Franken, auf die Öffnungszeiten abzielende Kampagnen italienischer Handelsketten; TI).

Die Herausforderungen der Grenzkantone müssen ernst genommen werden (CVP).

Der Einkaufstourismus ist längst nicht mehr nur ein Problem der Grenzregionen, sondern betrifft den gesamten Schweizer Markt, was zu einer schwierigen Situation führt (SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, Allianz DGGTK, SBC, Trade Valais). Der Einkaufstourismus gefährdet den Schweizer Arbeitsmarkt (Allianz DGGTK, SBC, SRF, VSTH, VSIG) und bringt dem Bund Steuereinbussen ein (VSIG, Allianz DGGTK, SBC, SAV, SVP).

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