Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 20 Seiten
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Entwurf für das LadÖG
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 19. Februar 2014
Die EVP schlägt vor, ersatzlos auf den Gesetzesentwurf zu verzichten und beim Parlament die Abschreibung der Motion zu beantragen. Sie sieht keine Notwendigkeit für den Bund, hier regulierend einzugreifen.
2.3.3 Dachverbände der Städte und Berggebiete
Der SSV stellt sich die Frage, ob eine Teilharmonisierung auf dem Wege eines Bundesgesetzes erstrebenswert sei, könnten doch die Kantone den spezifischen regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen. Laut SSV tangieren die Regelungen im vorliegenden Entwurf die derzeitige Praxis in den meisten Städten nicht. Der SSV fordert, dass – dort, wo dies bereits heute der Fall ist – auch weiterhin Regelungen auf der kommunalen Ebene festgelegt werden können.
Aufgrund der grossen Bedeutung der Ladenöffnungszeiten für die Versorgung der einheimischen Bevölkerung und der Gäste (die steigende Zahl der Pendler führt dazu, dass Einkäufe immer weniger am Wohnort erledigt werden können) spricht sich die SAB für das LadÖG aus.
2.3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände
Der SBV unterstützt das Gesetz, weil es die Einschränkung des Einkaufstourismus erlaubt.
Der SGV befürwortet das neue Bundesgesetz und hält seine rasche Umsetzung für zentral.
Der SAV ist der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht und dass das Bundesgesetz die nötigen Anpassungen schafft. Er unterstützt deshalb das LadÖG.
KV Schweiz lehnt das LadÖG ab, da die angeführten Begründungen inhaltlich nicht überzeugt haben – insbesondere die Aussage, längere Ladenöffnungszeiten führen zu einem Wachstumseffekt.
Travail.Suisse ist der Meinung, dass der Gesetzesentwurf einen weiteren Schritt zur totalen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten darstellt und die Motion irreführend formuliert ist.
Der SGB lehnt den Gesetzesentwurf ab. Statt sozialpartnerschaftliche und nach regionalen Bedürfnissen austarierte Lösungen, bringt der Entwurf des LadÖG nach Auffassung des SGB eine starre, undifferenzierte und arbeitnehmerfeindliche Umsetzung der Motion Lombardi. Anstelle einer Lösung im LadÖG hält der SGB eine Einbindung der Bestimmungen in das Binnenmarktgesetz (BGBM)3 bzw. in eine Revision des Arbeitsgesetzes (ArG)4 für zwingend.
2.3.5 Andere interessierte Kreise
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen den Gesetzesentwurf (Stadt Luzern, IG DHS, Manor, SRF, VSTH, Volg, TopCC, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, Coop, Aldi, VSIG, Migros, Maus Frères, Allianz DGGTK, SBC, CCIG, FER5, KMU-Forum, STV, IHZ, Trade Fribourg, Trade Valais, GNGM, Comparis, kf). Die meisten von ihnen sind der Meinung, dass das neue Gesetz den in der Bundesverfassung6 verankerten einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraum fördert, mit dem ArG übereinstimmt, den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung trägt und einen minimalen Eingriff in die Autonomie der Kantone darstellt. Die teilweise bedeutenden Unterschiede bei den Ladenöffnungszeiten in den einzelnen Kantonen würden zu einem heterogenen Wirtschaftsraum mit negativen Konsequenzen für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Anbieter führen (IG DHS, Coop).
3 4 5 Die FER weist darauf hin, dass ihr Walliser Vertreter FER-Vs die Vorlage ablehnt. 6 741.2/2012/00572 \ COO.2101.104.3.1792423 5/20