Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 20 Seiten

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Entwurf für das LadÖG

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 19. Februar 2014

ist sozialverträglich: Der Gesetzesentwurf ist massvoll, bewegt sich innerhalb der Tagesarbeitszeit und lässt die Sonn- und Feiertage aus (CVP, SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, Maus Frères, Allianz DGGTK, SBC, CCIG). Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt gewahrt (FDP, CCIG, STV, SGV, SAV, Trade Valais). Das LadÖG ist kein Türöffner zu einer 24-Stunden-Gesellschaft (Trade Valais, SVP, SRF, VSTH, Volg, TopCC, Aldi, C&A, Vögele, Jumbo, Loeb, Spar Handels, Spar Management, Maus Frères). Die gesetzlich festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bleiben unberührt und werden somit nicht verlängert (SVP, SRF, VSTH, FER, SGV, Trade Valais, Trade Fribourg).

Verändern könnte sich hingegen die Arbeitszeitorganisation (Arbeit vorwiegend in den Abend- oder Morgenstunden, Teilzeit, insbesondere von Studenten begehrte Arbeitszeiten ausserhalb der Unterrichtsstunden; SVP, SRF, VSTH, FER, SGV, Trade Valais). Es sind keine negativen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu befürchten (flexiblere Arbeitszeitmodelle, neue Arbeitsplätze, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; IHZ, Trade Fribourg).

Die Arbeitgeberverbände bemühen sich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen (der GNGM weist darauf hin, dass im Kanton Neuenburg Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben sowie mit vor- und ausserschulischen Einrichtungen geführt werden).

Argumente gegen das LadÖG

Von Harmonisierung kann keine Rede sein, wenn die Arbeitsbedingungen nicht in allen Kantonen gleich sein werden (SGB, Unia). Der Bund kann sich keine neue Zuständigkeit anmassen, ohne gleichzeitig auch seine Schutzfunktion gegenüber den Lohnabhängigen wahrzunehmen (Unia). Die Sozialpartner sind nicht ausreichend in den Anhörungsprozess einbezogen worden (Unia).

Das LadÖG führt zu verschlechterten Arbeitsbedingungen (prekarisiertes Personal, Arbeit auf Abruf, fragmentierte Arbeitszeiten, tiefe Löhne, keine GAV, Frauen stellen zwei Drittel des Personals, zusätzlich erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Grüne, KV Schweiz, Travail.Suisse, Syna, Unia, SGB). Der Bericht geht zu wenig auf diese Fragen ein (Grüne, Unia). Die Folgen des LadÖG für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden ausgeblendet (SP). Die Arbeit würde sich auf mehr Arbeitstage pro Woche verteilen, was ausgedehntere Arbeitseinsätze ohne Lohnsteigerung, gleichzeitig aber auch mehr Späteinsätze und mehr Wochenendarbeit bedeutet (SP, Unia, SGB). Das LadÖG birgt Gesundheitsrisiken (VS, Unia, SGB) und schadet dem familiären und gesellschaftlichen Leben (Unia, SGB). Aufgrund der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen Regelungen für den Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienverpflichtungen erlassen werden (EVP).

Es ist bedauerlich, dass die Umsetzung der Motion Lombardi nicht eine Überprüfung des ArG vorsieht (SKS). Statt einer Lösung in einem extrem kleinen und fragmentarischen LadÖG wäre eine Einbindung in eine Revision des ArG zwingend erforderlich (Unia, SGB). In der Motion Lombardi werden keinerlei Begleitmassnahmen gefordert. Dabei müssten das ArG geändert und auf gesamtschweizerischer Ebene ein GAV ausgearbeitet werden (Stadt Lausanne). Im Detailhandel ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch GAV unterdurchschnittlich ausgeprägt und es fehlt ein Rahmen-GAV (Travail.Suisse, Unia, SGB). Im Detailhandel müssen die GAV ausgeweitet werden. Eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten, ohne dass gleichzeitig ein Vorschlag zum verbesserten Schutz der Arbeitsbedingungen vorliegt, ist abzulehnen (Travail.Suisse).

Das Verkaufspersonal muss gerecht und unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen von Sonderarbeitszeiten entschädigt werden (ACSI, FRC) und Zugang zu geeigneten Dienstleistungen erhalten (Kinderkrippen, öffentliche Verkehrsmittel; ACSI). Das LadÖG ist familien- und gesellschaftsfeindlich, da entsprechende Betreuungsangebote nicht vorhanden oder zu teuer sind (Krippen, Tagesschulen; Syna, Unia, SGB).

Das LadÖG stellt einen weiteren Schritt in Richtung 24-Stundengesellschaft dar (BE, SP).

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