Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten
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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage und Beschreibung der Vorlage ..................................................................... 2
2 Anhörungsverfahren ................................................................................................................ 2
3 Stellungnahmen ........................................................................................................................ 3
4 Anhänge .................................................................................................................................. 20
4.1 Liste der Anhörungsteilnehmenden und Abkürzungsverzeichnis ............................................ 20 4.2 Adressaten der Anhörung......................................................................................................... 22
1 Ausgangslage und Beschreibung der Vorlage
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Am 1. Oktober 2000 trat die Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des
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Fachhochschultitels in Kraft. Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Inhaberinnen und Inhaber von altrechtlichen Diplomen zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) berechtigt sind.
Entsprechende Regelungen bestehen mittlerweile für Abschlüsse in Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Per 1. Mai 2009 traten NTE-Regelungen für die Studiengänge Hebamme, Ergotherapie, Ernährung und Diätetik sowie Physiotherapie in Kraft.
Bisher schuf der Bund NTE-Regelungen nur dann, wenn die früher absolvierte Ausbildung heute nur noch an Fachhochschulen unterrichtet wird. In der Pflege ist dies nicht der Fall, da die Ausbildung in Pflege heute sowohl an Fachhochschulen (FH) wie auch an Höheren Fachschulen (HF) angeboten wird. Für den Studiengang Pflege waren deshalb weitere Abklärungen notwendig.
Die vorliegende Konzeption geht von der Prämisse aus, dass in der Pflege weiterhin beide Ausbildungsstufen angeboten werden sollen. Dies entspricht dem Bedürfnis der Arbeitswelt nach Fachkräften auf jeder Bildungsstufe. Daraus leitet sich der kompetenzvergleichende Ansatz aus, auf dem die Anhörungsvorlage basiert: Der NTE Pflege soll jenen Fachkräften ermöglicht werden, die durch ihre Ausbildungen insgesamt Kompetenzen erworben haben, die jenen eines Bachelor-Abschlusses entsprechen. Diesen Fachkräften sollen der Zugang zum konsekutiven Master ermöglicht und damit neue berufliche Perspektiven eröffnet werden. Die Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen ist bildungsökonomisch sinnvoll.
Damit wird ein Beitrag geleistet, den Fachkräftemangel in der Pflege im Bereich der höheren Qualifikationen zu lindern. Gleichzeitig wird mit diesem kompetenzorientierten Ansatz verhindert, dass der FH-Titel verwässert wird. Ebenso soll der HF-Abschluss seine eigenständige Bedeutung behalten, was mit Blick auf eine möglichst breite Rekrutierungsbasis erwünscht ist (Fachkräftemangel). Auch sollen Absolvierende heutiger HF-Bildungsgänge nicht gegenüber Inhaberinnen und Inhabern älterer Pflege-Diplome benachteiligt werden.
2 Anhörungsverfahren
Am 16. Dezember 2013 eröffnete das SBFI das Anhörungsverfahren zur Teilrevision Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels.
Die Unterlagen zum Anhörungsverfahren wurden auf der Homepage des SBFI publiziert und den Adressatinnen und Adressaten der Anhörung zugestellt. Die Anhörungsfrist dauerte bis am 18. April 2014.
Die Liste der Anhörungsadressatinnen und -adressaten sowie diejenige der Stellungnahmen finden sich im Anhang. Insgesamt sind 1215 Stellungnahmen eingegangen.
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, bis 31.12.2012 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD).