Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten

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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

Fachhochschulen. Die Durchlässigkeit sei gewährleistet. Die Wahl der Weiterbildung hänge in erster Linie von den persönlichen beruflichen Zielen ab.

Parteien

Die SVP begrüsst grundsätzlich, dass die altrechtlich erworbenen Titel aktualisiert werden können und dass durch diese Aktualisierung eine gewisse Anerkennung erreicht werden könne. Aus bildungspolitischer Sicht sei diese Entwicklung hin zu einer Akademisierung der Pflegeberufe nicht zu befürworten.

Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, wie mit der Akademisierung der Pflegeberufe höhere Qualität und Quantität erreicht werden kann. Titel, insbesondere ein akademischer, der eine Gewichtung einer theoretischen und wissenschaftlichen Ausbildung impliziere, sage nichts aus über die Qualität zugunsten der Patienten. Hohe Qualifikation habe nicht mit einem Titel zu tun, sondern mit den dahinterstehenden Persönlichkeiten und deren Fähigkeiten.

Für die SVP ist nicht klar, wie dem Fachkräftemangel damit begegnet werden könnte, da mit dieser Akademisierung bloss die Titel geändert würden und schlimmstenfalls die praxisorientierte Ausbildung vernachlässigt werde. Es scheine nur um eine Formalisierung zu gehen, um internationale Vereinheitlichung und Reglementierung, welche letztlich kontraproduktiv und kostentreibend sei und bloss eine Angleichung an das benachbarte Ausland bedeute. Der wahre Fachkräftemangel im Pflegebereich, jener an pflegendem Personal, welches patienten- und praxisorientiert ausgebildet wird, bleibe ungelöst. Die in der Praxis erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen, kombiniert mit qualitativ guten Weiterbildungsangeboten, sollten zwar belohnt werden, bärgen ihre Qualität aber in sich. Die Titelhascherei dürfe keinesfalls zu einer weiteren Hierarchisierung führen. Qualität und Erfahrung müssten immer noch ausserhalb der akademischen Titel positiv gewertet und gewürdigt werden können.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB begrüsst die mit der Vorlage verfolgten Ziele, ist jedoch mit den Details der Regelung nicht einverstanden, da die Pflege gegenüber anderen Gesundheitsberufen diskriminiert werde. Der SGB fordert eine Anpassung der Vorlage an die Anforderungen, die für andere Gesundheitsberufe gelten, eine Ausweitung auf weitere Ausbildungen, die den Pflegefachleuten offen gestanden haben sowie eine Verlängerung der Frist. Der SGB stellt fest, dass die Kompetenzen der cliniciennes niveau II weit über denjenigen der Bachelorstufe liegen. Der SGB bezeichnet den NTE Pflege als dringendes Anliegen.

Interessierte Kreise KFH, FKG KFH, FH SCHWEIZ, Fédération des Entreprises Romandes, der Leiter Pflegedienst Kliniken Valens und das Departement Pflege, Soziales des Luzerner Kantonsspitals und KSA

begrüssen die vorgeschlagene Teilrevision.

KSSG Departement Pflege, swissANP und BGS unterstützen die Ziele, die das SBFI mit der Vorlage verfolgt.

BGS und KSSG Departement Pflege fordern, dass beim Pflegeberuf - wie bei den anderen Gesundheitsberufen - altrechtliche Ausbildungsabschlüsse vollumfänglich an den Bachelor anzurechnen seien. Zusätzliche Auflagen beim Pflegeberuf seien nur akzeptabel, wenn:

− Ein altrechtlicher Pflegeabschluss plus HöFa-I oder AIN-Abschluss mit entsprechender

Berufspraxis für die Anerkennung als Bachelor genüge.

− Die Anforderung der 10 ECTS ersatzlos gestrichen werde.

− Weitere Weiterbildungsabschlüsse im gleichen Umfang müssten ebenfalls anerkannt werden.