Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

Health absolvierten. Zumindest die Absolventen dieser schweizweit geregelten Bildungsgänge müssten einen erleichterten Zugang zum NTE erhalten.

JU und VS begrüssen die Ermöglichung des NTE Pflege, findet die vorgesehenen Voraussetzungen jedoch zu restriktiv und diskriminierend. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines NTE von anderen Gesundheitsberufen seien in Bezug auf die geforderten ECTS viel weniger anspruchsvoll.

JU und VS sind der Ansicht, dass die vorgesehene Regelung die lediglich die HöFa-Ausbildungen berücksichtigt andere Ausbildungen wie Nachdiplome SRK sowie Weiterbildungen an FH diskriminiert. Die Absolventinnen und Absolventen derartiger Ausbildungen, die zusätzlich über eine langjährige Praxis verfügten, verfügten über mindestens ebenbürtige Kompetenzen wie Bachelorabsolventinnen und -absolventen. Die Regelung sei zu restriktiv, da sie nur einer kleinen Zahl von Berufsleuten den Zugang zu einem Masterstudium sowie Weiterbildungen ermögliche.

JU zeigt sich zudem erstaunt darüber, dass in der lateinischen Schweiz kaum Institutionen bestünden, die den Titel "clinicien-ne" abgegeben hätten. Diese Institutionen seien entweder altrechtlich oder klar der Tertiär-B-Stufe zugeordnet. JU vermisst Weiterbildungen auf der Tertiär A-Stufe, die ebenfalls Zugang zum NTE bieten würden. JU lehnt die Vorlage in der jetzigen Form ab.

LU erscheint es wichtig, möglichst rasch eine definitive Regelung auch für Pflegefachfrauen und - männer zu finden.

LU findet den Entwurf zu restriktiv; die im Rahmen der Berufspraxis oder anderen Bildungsgängen erworbenen Fachkompetenzen würden nicht berücksichtig. Gewisse Inhaber/-innen von altrechtlichen Abschlüssen verfügten über breite klinische Kompetenzen und hätten sich kontinuierlich fachlich weitergebildet. Diese Fachkräfte müssten über einen Titel verfügen können, der ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen entspricht und der es ihnen ermöglicht, die erforderlichen breiten Fachkenntnisse und Führungskompetenzen zu entwickeln, um den bevorstehenden gesundheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen. Die zu restriktiven Anforderungen wirkten sich negativ auf die Verweildauer des Pflegepersonals im Beruf aus.

NE ist generell der Ansicht, dass Berufsleuten die Möglichkeit gegeben werden sollte, über einen ihren Kompetenzen entsprechenden Titel zu verfügen und so Zugang zu weiterführenden Masterstudiengängen zu erhalten.

NE beurteilt die Vorlage aufgrund der Reaktionen der Partner als zu restriktiv. Der NTE sollte ähnlich wie in den übrigen Gesundheitsberufen ausgestaltet werden. Die Ausbildung "clinicien-ne" als einziger Zubringer zum NTE wird als zu restriktiv beurteilt. Ebenfalls berücksichtigt werden sollten Nachdiplome des SRK oder der FH (Beispiel: NDS Intensivpflege mit CAS oder DNII mit DAS). Der Zugang zur Masterstufe und zu Weiterbildungen an FH sei mit der Vorlage zu eingeschränkt.

NW hält die Vorlage für unbestritten und stellt fest, dass sich der Entwurf an der Regelung anderer nichtärztlicher Berufe orientiere.

OW hat keine Änderungswünsche.

SG unterstützt die Teilrevision. Der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich und insbesondere in der Pflege stelle eine zentrale Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Vor diesem Hintergrund unterstütze SG Bemühungen, welche die Berufsausbildung und Weiterbildung von Pflegefachkräften attraktiver machen. Deshalb sollten hochqualifizierte Pflegefachpersonen mit den entsprechenden Kompetenzen die Möglichkeit eines NTE erhalten. Damit seien insbesondere die Voraussetzungen für die direkte Zulassung zu weiterführenden Masterstudiengängen gegeben. Gemäss SG sind die Abschlüsse der im Entwurf genannten Berufsgruppen mit den beruflichen und wissenschaftlichen Kompetenzen eines Fachhochtitels "Bachelor of Science in Pflege" vergleichbar. Die Ausbildung befähige einerseits zur Übernahme fachlicher Führungsaufgaben und andererseits zur Mitwirkung an Projekten und Forschungen im Bereich Pflege sowie zum Beitrag an den Transfer der Resultate in Lehre und Praxis. Kritisch sieht SG jedoch die inhaltliche Gleichwertigkeit im Zugang zu den Masterstudiengängen an Fachhochschulen. Auf der Basis der Erfahrungen im Kanton St. Gallen sei zu erwarten, dass sich Studierende mit einem NTE-Pflege auf der Masterstufe in bestimmten Bereichen wie wissenschaftliches Arbeiten, Statistik, Gesundheitsförderung oder Clinical Assessment nachqualifizieren müssten.