Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten

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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

SH begrüsst die Vorlage ohne Vorbehalt. Die Erweiterung der Verordnung fördere die Durchlässigkeit im Bildungssystem und leiste einen Beitrag, die Verweildauer qualifizierter und engagierter Fachkräfte im Beruf zu verlängern, die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu lindern.

SO begrüsst, dass im Bereich Pflege der Zugang zu Aus- und Weiterbildungen auf Hochschulstufe für Absolvent/-innen einer HF erleichtert werden soll. Insbesondere mit Blick auf die Versorgungssicherheit sei es wichtig, den NTE nicht unnötig zu erschweren, sondern praxisbezogen auszugestalten und einer möglichst hohen Anzahl Diplomierten zu ermöglichen, den Fachhochschultitel im Fachbereich Gesundheit zu erwerben. Art. 1 Abs. 3 Bst. d sei deshalb zu erweitern.

SZ befürwortet die vorgeschlagene Teilrevision vollumfänglich. Die vorgeschlagene Änderung sei aus systemischer und strategischer Sicht zu begrüssen.

TG schlägt als Mitträger der FH St. Gallen Ergänzungen von Art. 1 vor, die sich auf die bestehenden Unterschiede zwischen den Pflegeausbildungen in der Deutschschweiz und in der Romandie beziehen. TG erwähnt, dass die FH St. Gallen für das Erlangen des FH-Titels nach wie vor das Angebot des verkürzten berufsbegleitenden Bachelorstudienganges bzw. den Erwerb von 90 ECTS vorziehe. Dieses Angebot eines verkürzten Bachelorstudiengangs mit 90 ECTS-Punkten der FH St. Gallen bestehe seit 2006. Es zeige sich, dass die Studierenden trotz ihrer beruflichen Erfahrungen vor allem hinsichtlich analytisch-strukturiertem Denken, wissenschaftlichem Arbeiten und Statistik sehr gefordert seien. Die Evaluationen mit den Studierenden fielen durchwegs sehr positiv aus. Sie bestätigten, dass alle Lehrinhalte von Bedeutung seien und zu einer substantiellen Kompetenzerweiterung führten. Obwohl diese 90 zu erwerbenden ECTS-Punkte zum Erlangen des FH-Titels „Bachelor of Science in Pflege“ eine Hürde darstellen könnten, gelte es zu bedenken, dass der FH-Titel grundsätzlich den Zugang zu den MAS- sowie zu den konsekutiven MSc-Studiengängen ermögliche. Dies bedeute, dass Personen, die mit einem über die NTE-Regelung erworbenen EH-Titel in ein Masterprogramm einsteigen möchten, mit grösster Wahrscheinlichkeit eine Nachqualifikation in den Bereichen wissenschaftliches Arbeiten und Statistik nachweisen müssten.

TI begrüsst die Ermöglichung eines NTE und honoriert die Bemühungen des Bundes, den Charakteristika der über 10 Jahre alten Ausbildungen sowie der Berufspraxis Rechnung zu tragen und eine Lösung zu finden. TI stellt fest, dass im Gegensatz zu den anderen Gesundheitsberufen lediglich eine bestimmte Art von Ausbildungen, deren Dauer grösser ist als 10 ECTS, berücksichtigt werden sollen. Dies sei diskriminierend. Die Regelung limitiere zudem den Zugang zu weiterführenden Ausbildungen, die bei einer derart restriktiven Regelung nicht eine kritische Grösse erreichen könnten. Für die Inhaberinnen und Inhaber des Certificato oder Diploma di specialista clinico CRS (Scuola superiore per le formazioni sanitarie, Stabio) sei kein NTE möglich.

UR befürwortet den Grundsatz, dass gut qualifizierte Pflegeberufsfachpersonen die Möglichkeit erhalten, nachträglich einen Fachhochschultitel zu erwerben. Dem Mangel an Pflegepersonal könne jedoch nicht nur entgegengewirkt werden, indem genügend Personal ausgebildet werde. Mit dem NTE bestehe die Möglichkeit, das ausgebildete Personal zu "halten" und dafür zu motivieren, während seiner gesamten beruflichen Laufbahn im Gesundheitssystem tätig zu bleiben. Mit dem Erwerb des Fachhochschultitels lasse sich die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, indem Berufsangehörigen neue Karrieremöglichkeiten eröffnet würden, die ihrem Wunsch nach beruflicher Entwicklung und sozialer Anerkennung entsprächen. UR fürchtet jedoch, dass die heute bestehenden Pflegeausbildungen an HF an Attraktivität verlieren dürften und dass es in Zukunft im Tertiärbereich nur noch Ausbildungswege via Fachhochschulen gebe. HF stellten mit ihren praxisorientierten Ausbildungsmodellen und Dozenten, die selber "von der Front" kämen, ein wichtiges Rückgrat für die Ausbildung von kompetentem und gut qualifiziertem Pflegefachpersonal dar. Auf dem Arbeitsmarkt bzw. auch in den Urner Gesundheitsbetrieben sei Pflegefachpersonal mit HF-Abschlüssen sehr gefragt. Hingegen würden Pflegefachpersonen mit Master- oder Bachelorabschlüssen fast ausschliesslich in grossen Gesundheitsbetrieben eingesetzt. UR gibt zu bedenken, dass in der Bildungssystematik der Pflegeberufe generell vermehrt darauf zu achten sei, dass das Ausbildungsniveau an die konkret zu leistende Pflegetätigkeit angepasst bleibe. Es dürften daher fähige Berufsleute nicht durch überhöhte schulische Hürden von Ausbildungen im Pflegebereich ausgeschlossen werden. Eine Überqualifizierung des Pflege-Fachpersonals und damit auch ein