Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten
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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
Niveau einer Fachhochschule. Weiter kritisiert die SUPSI, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Durchlässigkeit für einen Grossteil der Berufsleute nicht Realität werde. Die SUPSI wendet sich aus diesen Gründen dezidiert gegen die Vorlage.
SVBG unterstützt einen NTE für die Pflege und die Ziele, die das SBFI damit verfolgt. SVBG lehnt den Entwurf ab, weil die Anforderungen im Bereich Pflege höher und restriktiver seien als bei anderen Gesundheitsberufen (z.B. zusätzliche 10 ECTS-Punkte). SVBG sieht Pflegefachpersonen mit altrechtlichem Diplom und einer anderen Nachdiplomausbildung als HöFa (z.B. Anästhesie-, Intensiv- oder Notfallpflege) benachteiligt. Der Entwurf wertet gemäss SVBG die die HöFa II ab und diskriminiert die HöFa I im Vergleich zu entsprechenden Expertinnen in anderen Gesundheitsberufen. Die im SVBG organisierten Verbände der FH-Gesundheitsberufe ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz EVS, Schweizerischer Verband diplomierter Ernährungsberaterinnen und -berater SVDE und Schweizerischer Hebammenverband SHV unterstützten explizit die Stellungnahme des SBK und seien der Meinung, dass für alle Berufe vergleichbare Bedingungen für den NTE geschaffen werden sollen. SVBG unterstützt die Forderung des SBK, den Vorschlag der Fachkonferenz Gesundheit (FKG) der Konferenz der Fachhochschulen (KFH) zur Änderung der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des FH-Titels vom Dezember 2009 in Betracht zu ziehen.
Die svm findet die Gewährung eines NTE Pflege legitim, da der Zugang zur Masterstufe gewährleistet werden sollte. Die svm bezweifelt aber, ob der NTE Pflege eine geeignete Massnahme zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes sei. Die svm findet es gefährlich, lediglich die höchste Etage der Bildungspyramide eines Berufes in die Betrachtung einzubeziehen. Die svm beklagt die Unsicherheit bezüglich Verantwortung der einzelnen Gesundheitsberufe.
SVPL begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit eines NTE im Bereich Pflege. SVPL fordert eine Gleichbehandlung der Pflegefachpersonen gegenüber anderen Gesundheitsberufen. SVPL anerkennt den Bedarf nach mehr Kenntnissen im wissenschaftlichen Arbeiten für altrechtliche Diplomabgänger/- innen. SVPL verweist auf ihre Stellungnahme vom 2. Mai 2013 (als Beilage): Die Voraussetzungen für die Pflege seien strenger als für die anderen Gesundheitsberufe, was nicht nachvollziehbar sei. Der Entwurf sei diskriminierend für all die Berufsangehörigen der Pflege, welche fundierte und erwiesene Fachkompetenzen im Rahmen der Berufspraxis und in anderen Bildungsgängen erworben hätten, jedoch die Ausbildung zu einer Zeit begonnen haben, als es auf der nationalen Ebene die Möglichkeit eines Hochschulstudiums noch nicht gegeben habe. Der Entwurf schliesse alle Pflegefachpersonen aus, die ihre Ausbildung in Pflege nicht in der Schweiz absolviert haben oder eine andere Spezialisierung wie Management, Pädagogik oder Weiterbildungen in Intensivpflege gewählt haben.
SVPL Ostschweiz begrüsst den Entwurf. Pflegefachpersonen, welche die Voraussetzungen unter Art. 1 Abs. 3 Bst. A Ziff. 1 bis und Bst. d erfüllen, wären dann berechtigt den NTE zu erlangen. Durch diese Regelung stünde der Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen offen. Ebenso leiste der NTE einen Beitrag zur professionellen Pflegeentwicklung, zur Attraktivität des Berufes und zur Pflegequalität in der Gesundheitsversorgung der Schweiz.
Der SVPL Romandie findet die Vorlage zu restriktiv. 90% der Diplomierten vor 2006 hätten keinen Anspruch auf den NTE. Insbesondere auch diejenigen nicht, die über eine Ausbildung in Intensivpflege, Notfallpflege oder Anästhesiepflege verfügten. Die Regelung verbaue zudem Entwicklungsmöglichkeiten für DN II vor 2005. Die Vorlage diskriminiere die Pflege gegenüber den anderen Gesundheitsberufen. Die Befristung sei ebenfalls diskriminierend.
swissANP sieht keine Gefahr höherer Lohnkosten durch einen breiten Zugang zum NTE. swissANP sieht keine Rechtfertigung dafür, dass Fachpersonen mit diversen Nachdiplomausbildungen, die aktuell an der Ausbildung angehender Bachelors beteiligt sind, keinen Zugang zum NTE haben, wenn ihnen die HöFa I Ausbildung fehlt. Betroffen seien etwa Fachpersonen mit Spezialisierung in Intensivpflege und einem CAS als Berufsbildnerin oder Inhaber eines DN II Diploms mit einem DAS. Diesen Personen werde nur eine Ausbildung auf Bachelorniveau mit einer Mindestdauer von 18 Monaten oder "sur dossier" angeboten. swissANP merkt an, die vor 10, 20 Jahren abgeschlossenen Ausbildungen liessen sich nicht mit den Kompetenzen vergleichen, die mit einer heutigen Ausbildung erworben werden. swissANP sieht eine Verwirrung und Schlechterstellung der HöFa II durch die Botschaft, deren Fähigkeiten entsprächen lediglich denjenigen eines Bachelors.