Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten

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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

Beruf erworbene Kompetenzen als Begründung für den Erwerb des Fachhochschultitels zu verwenden. Ein Grossteil der Absolventen der Höheren Berufsbildung habe mit den Jahren berufliche Kompetenzen aufgebaut, die die Kompetenzen der Neuabsolventen von Fachhochschulen weit überträfen. Im Bereich der Pflege die beruflich erworbenen Kompetenzen anzurechnen und in anderen Bereichen nicht, sei eine absolute Ungleichbehandlung. Bei der Einführung des Betriebswirtschafter/in HF mit der Verordnung vom Jahr 2001 sei den Absolventen der HKG (Höheren Kaufmännischen Gesamtschulen) rückwirkend ab Abschluss Jahr 1996 der HF-Titel vergeben worden. Alle Absolventen zwischen 1960 (1960–1989 mit 900 Lektionen) und 1995 (1989–2001 mit 6 Semester und 1500 Lektionen) hätten keine Möglichkeit gehabt, den HF-Titel zu erwerben, nicht mit zusätzlicher Schulung, Anrechnung von Weiterbildungen oder beruflich erworbener Kompetenzen. Im Vergleich zur HKG sei die Pflege vor dem Jahr 2005 im Sekundarbereich III angesiedelt gewesen.

Für die Direktion Pflege/MTT Inselspital ist es von grösster Bedeutung, dass diplomierte Pflegefachleute gute berufliche Perspektiven haben und ihr Wissen und Können erweitern können. Dabei gelte angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen ein besonderes Augenmerk der Weiterbildung zur MSc-Stufe und der daran gebundenen Funktion "Advanced Nursing Practice", welche zwingend an ein MSc gebunden sei. Die Direktion Pflege/MTT Inselspital stimmt dem Vorschlag nicht zu. Der blosse Titel "FH" enthalte den Bachelor of Science nicht. Der erste Titel einer Hochschule sei der akademische Titel "BSc". Dass die anderen Gesundheitsberufe, welche bereits einen NTE kennen, ebenfalls nur die beiden Buchstaben FH, nicht aber den BSc erwürben, bedauert Direktion Pflege/MTT Inselspital. Dieser Fehler solle in der Pflege nicht wiederholt, sondern für alle Gesundheitsberufe korrigiert werden. Es sei höchst bedauerlich, dass mit diesem NTE implizit kommuniziert werde, die (FH-)Abschlüsse im Gesundheitswesen seien kritisch zu hinterfragen, weil sie nicht hielten, was sie versprechen: das wissenschaftliche Wissen und Können. Direktion Pflege/MTT Inselspital verweist auf das Schreiben "Strategieprojekt Höhere Berufsbildung - Information zum Zwischenstand" des SBFI, in welchem die Titelproblematik treffend zusammengefasst sei. Wer heute durch das NTE-Verfahren den Titel "FH" erwerbe, könne damit nicht in eine weiterführendes Studium an einer FH einsteigen, welches zu einem MSc führt; es stehe nur der Weg zum MAS offen. Die Durchlässigkeit sei nicht gegeben. Direktion Pflege/MTT Inselspital findet die Beschränkung auf HöFa I nicht nachvollziehbar; es müssten zwingend andere formalisierte Weiterbildungen, welche ungleich mehr Lektionen enthielten und zu ungleich mehr Fachvertiefung führten, ebenfalls berücksichtigt werden (z.B. NDS HF Anästhesiepflege, Intensivpflege, Notfallpflege). Direktion Pflege/MTT Inselspital ist mit dem Entwurf nicht einverstanden und verlangt, dass ein NTE für alle Abschlüsse in den einschlägigen Gesundheitsberufen zwingend einen Nachdiplomkurs an einer Hochschule im Umfang von 10 ECTS verlangt, bzw. dass der BSc-Abschluss erworben werden muss, damit der Titel keine leere Hülle bleibe. Werde diese Bedingung nicht erfüllt, stelle sich die Frage nach der Unterscheidung von HF und FH, denn wenn die HF zum Titel führe, sei nicht klar, wozu es eine FH brauche.

Pflegedirektion Privatklinik Wyss begrüsst den NTE in der Pflege grundsätzlich, die Voraussetzungen seien aber zu eng gefasst, unvollständig und nicht zielführend. Deshalb werde der Entwurf abgelehnt und die Stellungahme des SBK unterstützt.

Pflegemanagement USB begrüsst den NTE Pflege. Pflegemanagement USB bemängelt die Begrenzung des NTE auf HöFa I und II Absolvent/-innen, da dies die Durchlässigkeit innerhalb der Bildungssystematik nicht ausreichend unterstütze. Einerseits hätten die verschiedenen Jahrgänge und Anbieter dieser Ausbildungen zur Folge, dass man nicht zwingend von einer Grundkenntnis im wissenschaftlichen Arbeiten ausgehen könne. Andererseits würden diese Ausbildungen nicht mehr angeboten, wodurch ein Grossteil der diplomierten Pflegefachpersonen ausgeschlossen seien. Deshalb sollten nach Ansicht Pflegemanagement USB alle diplomierten Pflegefachpersonen HF einen NTE mit Hilfe eines obligatorischen Nachdiplomkurses an einer Hochschule im Umfang von mindestens 10 ECTS erlangen können.

Pflegemanagement USZ misst dem NTE für seine 2000 Pflegefachpersonen grosse Bedeutung zu. Der NTE werde seit langem erwartet und grundsätzlich begrüsst. Wichtig sei, dass keine Ungleichheiten zu den anderen Gesundheitsberufen entstünden. Die strengeren Bedingungen für den NTE Pflege sei aufgrund der vergleichbaren altrechtlichen Fachkompetenzen der Pflege und der