Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/145: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 26 Seiten

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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung des WBF zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels

KSA und der Leiter Pflegedienst Kliniken Valens merken an, der Bedarf an Kenntnissen im wissenschaftlichen Arbeiten sei bei altrechtlichen Diplomabgängerinnen gegeben. KSA und der Leiter Pflegedienst Kliniken Valens verlangen die Gleichbehandlung der Pflegefachpersonen mit anderen Gesundheitsberufen in Bezug auf die Anforderungsbedingungen.

KSSG Departement Pflege bedauert, dass altrechtliche NDS gar nicht zugelassen seien (Intensiv-, Anästhesie-, Notfallpflege etc.). Weiterhin würden Weiterbildungen in AIN besucht; diese Fachpersonen müssten zusammen mit einer angemessenen und qualifizierten Berufserfahrung einen erleichterten Zugang zum NTE erhalten.

Für MFE ist der NTE ein Mittel, den Fachkräftemangel im Bereich Pflege zu bekämpfen. Der MFE lehnt die Vorlage hingegen ab, da die Vorlage zu restriktiv und gegenüber anderen Gesundheitsberufen diskriminierend sei, um das Ziel "Bekämpfung des Fachkräftemangels" zu erreichen. 90% der Diplomierten vor 2006 hätten keinen Anspruch auf den NTE. Insbesondere auch diejenigen nicht, die über eine Ausbildung in Intensivpflege, Notfallpflege oder Anästhesiepflege verfügten. Die Regelung verbaue zudem Entwicklungsmöglichkeiten für DN II vor 2005. Die Kompetenzen von HöFa II befänden sich auf Masterstufe und würden durch einen NTE auf Bachelorstufe herabgemindert. Die Vorlage verbaue Karrieremöglichkeiten. Die zeitliche Begrenzung sei diskriminierend. Der MFE fordert eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage.

OdASanté begrüsst die aufgeführten Voraussetzungen für den NTE Pflege. Sie entsprächen weitgehend den Forderungen von OdASanté vom Mai 2006. OdASanté stellt fest, dass die in der Westschweiz angebotenen Zusatzausbildungen, welche äquivalent zu den aufgelisteten Deutschschweizer Zusatzausbildungen eigestuft werden könnten, nicht vollständig aufgeführt seien. So fehlten beispielsweise die „Höhere Fachausbildung Pflege Stufe 1“ des ESEl so wie auch die „Höhere Fachausbildung Pflege Stufe III“ des ESEl. OdASanté bittet darum, mit ihr den Katalog der Zusatzausbildungen mit Blick auf die Gegebenheiten in der Westschweiz zu überprüfen und zu ergänzen. Gemäss OdASanté ist zu klären, welcher altrechtliche Abschluss in Artikel 1 Abs. 3 Bst. a

bis

Ziff. 1 unter Pflegefachfrau/Pflegefachmann bezeichnet ist. Sollte es sich um das altrechtliche DN I Diplom handeln, wäre der Abschluss zu streichen. Grund dafür sei der Umstand, dass Personen mit einem altrechtlichen DN I Abschluss nicht zu den Weiterbildungen HöFa I und HöFa II zugelassen wurden und deshalb die Voraussetzungen in Artikel 1 Abs. 3 Bst. d nicht erfüllten.

ODEC findet die Pflegeausbildung an Höheren Fachschulen unerlässlich. Diese sollte die Hauptausbildungsstufe bleiben; die meisten Personen seien sich über den Sinn einer praxisorientierten Pflege einig. Die festzustellende Tendenz, die Ausbildung der Pflege auf die Stufe der Fachhochschulen anzusiedeln, sei nicht zweckdienlich und falsch. Das Fachkräftesystem in der Pflege basiere auf der dualen Bildung. Es dem „angelsächsischen Bildungssystem“ anzupassen, welches primär die „Anlehre“ und das „Hochschulstudium“ kenne, sei eine Anpassung in die falsche Richtung. Den Fachkräftemangel als Argumentation für einen entsprechenden Titel zu benennen, sieht ODEC als problematisch an. Auch in vielen anderen Berufen bestehe ein Fachkräftemangel. Damit die Voraussetzung für weiterführende Studien für Fachkräfte gegeben ist, wäre ein Aufnahmeverfahren nach Prüfung der erworbenen Kompetenzen zukunftsweisender. Der Fachkräftemangel müsse als Ganzes angesehen werden und die Pflege dürfe nicht privilegiert behandelt werden. ODEC verweist dafür auf den vom SECO verfassten Bericht „Fachkräftemangel in der Schweiz“ vom 16. April 2014. Gemäss ODEC muss der Erwerb von Titeln auf das ganze Bildungssystem ausgerichtet sein. Eine Weiterführung oder -entwicklung des in dieser Teilrevision geforderten Titelerwerbs könne neue Ansprüche und Begehrlichkeiten wecken. Eine fachliche Weiterbildung (NDS-HF, BP, HFP, MAS, etc.), würde in der Konsequenz bedeuten, dass für den Erwerb eines anderen Titels eine Überprüfung der Kompetenzen stattfinden muss. So müssten beispielsweise ein dipl. Betriebswirtschafter HF mit dipl. Controller, eine dipl. Tourismusfachfrau HF mit CAS Sportmanagement oder ein dipl. Techniker HF Hochbau mit NDS-HF Energieberatung mind. ein Bachelor oder Master nach vorliegender Teilrevision ergeben. ODEC hält fest, viele Berufe seien Herzensangelegenheiten und neue Upgrades zu FH-Titeln würden die Verweildauer der Fachkräfte nicht erhöhen, es würden eher Begehrlichkeiten gefördert. Die Verweildauer an Arbeitsplätzen benötige andere Motivationen. Die ganze Bildungslandschaft solle gleich behandelt werden, ein eruierter Fachkräftemangel dürfe nicht zu Speziallösungen führen. ODEC findet es unpassend, im