Vorlage BG
Vernehmlassung 2013/39: Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über Zweitwohnungen
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 75 und 75b der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen und der Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent.
Art. 2 Begriffe
1Eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die:
a. für eine Wohnnutzung vorgesehen sind;
b. eine bauliche Einheit bilden;
c. einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsam genutzten Bereich innerhalb des Gebäudes haben;
d. über eine Kocheinrichtung verfügen; und
e. keine Fahrnis darstellen.
2Eine Erstwohnung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Wohnung, die von mindestens einer Person mit Hauptwohnsitz gemäss Artikel 3 Buchstabe b des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20063 in der betreffenden Gemeinde genutzt wird.
3Erstwohnungen gleichgestellt sind Wohnungen, die:
a. zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken dauernd bewohnt werden;
b. von einem Privathaushalt dauernd bewohnt werden, der im gleichen Gebäude eine andere Wohnung dauernd bewohnt;
AS 20xx xxxx
1SR 101
2BBl ...