Vorlage BG

Vernehmlassung 2013/39: Bundesgesetz sowie Verordnung über Zweitwohnungen · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über Zweitwohnungen

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 75 und 75b der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen und der Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent.

Art. 2 Begriffe

1Eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die:

a. für eine Wohnnutzung vorgesehen sind;

b. eine bauliche Einheit bilden;

c. einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsam genutzten Bereich innerhalb des Gebäudes haben;

d. über eine Kocheinrichtung verfügen; und

e. keine Fahrnis darstellen.

2Eine Erstwohnung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Wohnung, die von mindestens einer Person mit Hauptwohnsitz gemäss Artikel 3 Buchstabe b des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20063 in der betreffenden Gemeinde genutzt wird.

3Erstwohnungen gleichgestellt sind Wohnungen, die:

a. zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken dauernd bewohnt werden;

b. von einem Privathaushalt dauernd bewohnt werden, der im gleichen Gebäude eine andere Wohnung dauernd bewohnt;

AS 20xx xxxx

1SR 101

2BBl ...

3 SR 431.02