Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Handeln die Ausserdienststellung, selbst dann, wenn ein System technisch noch genutzt werden könnte. Nur die vollständige Ausserdienststellung erlaubt es, die Betriebskosten nachhaltig zu senken und dadurch Mittel für die zukunftsträchtige Erneuerung der Armee freizumachen. Wird die Anzahl von Systemen nicht wesentlich reduziert, werden die stetig steigenden Betriebskosten mittel- bis langfristig den Handlungsspielraum besonders im Bereich der Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz einschränken.
Der Bundesrat wird (in Umsetzung der Motion 11.4135 "Ausserdienststellung von Rüstungsgütern") die Eidgenössischen Räte in Zukunft über geplante Ausserdienststellungen von Rüstungsgütern sowie von Kampf- und Führungsbauten, für die aufgrund eines Rüstungsprogramms oder einer Immobilienbotschaft vom Parlament einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite bewilligt wurden, regelmässig in geeigneter Form orientieren.
8.4 Implikationen für schwere Waffensysteme, Zukunft der Artillerie
In seiner Stellungnahme zum Postulat 11.3752 stellte der Bundesrat in Aussicht, die aufgeworfenen Fragen zur Zukunft der Artillerie im Allgemeinen zu beantworten. Im Speziellen soll Auskunft erteilt werden zur Möglichkeit der Munitionsentwicklung bzw. -beschaffung unter dem Übereinkommen über Streumunition, zum möglichen Ersatz der heutigen Artillerie durch präzise Waffensysteme entsprechender Reichweite und zum künftigen Bestand an Artillerie.
Die Armee hat derzeit noch 133 aktive Panzerhaubitzen. Diese ermöglichen die Ausrüstung der Artillerieabteilungen, die Ausbildung in den Schulen und die Bereitstellung einer logistischen Umlaufreserve. Für Einsatzdistanzen von 10 bis 20 km ist die bestehende Artillerie mit ihren Panzerhaubitzen M-109 heute grundsätzlich ein leistungsfähiges Waffensystem. Die drei Komponenten Führung, Aufklärung und Waffenplattformen wurden vor rund zehn Jahren modernisiert bzw. im Jahre 2004 eingeführt. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz lässt sich festhalten, dass indirektes Feuer mittels Präzisionsmunition bedeutend weniger Kollateralschäden anrichtet als in der Vergangenheit. Die Reichweite liesse sich grundsätzlich noch wesentlich steigern.
Es gibt allerdings auch Aspekte, die Fragen zur Einsetzbarkeit der Artillerie in der Schweiz aufwerfen. Das erste, aber geringere Problem ist, dass mit dem Verzicht auf Kanistermunition Lücken in Reichweite und Wirkung bestehen, die nur mit wesentlichen Investitionen geschlossen werden könnten, die angesichts der verfügbaren Mittel und Prioritäten kaum realistisch sind. Das zweite, grundlegendere Problem besteht darin, dass Verteidigungsoperationen voraussichtlich auch in überbautem Gebiet stattfinden würden und ein massiver Einsatz von Artillerie in Agglomerationen angesichts der unvermeidbaren Schäden kaum ins Auge gefasst werden kann.
Es ist möglich, dass schwere Waffensysteme wie Panzerhaubitzen oder Kampfpanzer nicht mit Systemen ähnlicher Art ersetzt werden, wenn sie an das Ende ihrer Einsatzdauer gelangen. Die Ausrüstung und Bewaffnung muss den bestehenden und absehbaren Bedrohungen und Gefahren entsprechen, und es ist anzunehmen, dass in Zukunft mobilere, flexiblere und leichtere Waffensysteme effizienter sind.