Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 40Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

zur raschen und ausgedehnten Unterstützung der zivilen Behörden beispielsweise im Falle einer anhaltenden, latenten Terrorbedrohung liesse sich dadurch noch über das vorgesehene Mass hinaus verbessern.

Beim Luftpolizeidienst könnten die personellen und finanziellen Ressourcen rascher bereitgestellt werden, um eine visuelle Identifikation mit angemessener und adaptierbarer Interventionsmöglichkeiten auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag) rund um die Uhr sicherzustellen.

9.3 Mehrleistungen bei der militärischen Friedensförderung

Bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr. pro Jahr könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, um den im Kapitel Doktrin aufgezeigten, quantitativen und qualitativen Ausbau der militärischen Friedensförderung vollumfänglich wie geplant zu realisieren. Insbesondere liessen sich die erforderlichen personellen Ressourcen im Berufspersonal VBS dauernd und vollständig schaffen, die benötigt werden, um die Leistungen in Friedensmissionen zu erhöhen und die Durchhaltefähigkeit sicherzustellen.

9.4 Fazit

Insgesamt hat ein Ausgabenplafond von 4.7 Mrd. Fr. zur Folge, dass die Fähigkeit der Armee zur Abwehr eines militärischen Angriffs auf die Schweiz stärker vernachlässigt werden muss als bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr. Die Unterstützung der zivilen Behörden, die angesichts der sicherheitspolitischen Lage derzeit und auf absehbare Zukunft Priorität geniesst, wird hinsichtlich des verfügbaren Kräfteansatzes reduziert.

10 Ausblick

Die Weiterentwicklung der Armee ist ein ständiger Prozess, der mit der Umsetzung der in der vorliegenden Botschaft geschilderten Massnahmen nicht zu einem definitiven Ende und Stillstand kommt. Das Umfeld – die Bedrohungen und Gefahren ebenso wie die Möglichkeiten, diese zu bewältigen –, aber auch interne Faktoren wie die verfügbaren Ressourcen unterliegen einem stetigen Wandel. An diese Veränderungen muss sich die schweizerische Sicherheitspolitik und als Instrument davon auch die Armee flexibel anpassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Armee – und insbesondere eine Milizarmee – nicht in kurzen Abständen fundamental umorganisieren lässt. Nötig sind vielmehr zahlreiche kleinere Anpassungen, die in kürzeren Abständen, aber zu bewältigenden Portionen umgesetzt werden können.

Eine vorausschauende Weiterentwicklung erfordert eine Betrachtung der sicherheitsrelevanten Herausforderungen unter einer mindestens zehnjährigen Perspektive. Grundsätzliche Richtungsentscheide sind dabei möglichst frühzeitig zu treffen, ohne aber den Handlungsspielraum zu sehr zu verengen. Dies ist insbesondere in jenen Bereichen entscheidend, in denen – wie vor allem auf dem Gebiet der Rüstungsma-