Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

8.5 Auswirkungen auf das Milizpersonal

Die Weiterentwicklung der Armee hat eine massive Reduktion des Sollbestandes zur

D R v D S ä 100’000 A ngehörige. Die Anzahl Rekruten wird 2020 voraussichtlich am ersten Tag der Rekrutenschule 22'000 und am letzten Tag 18'000 betragen.22

Die Weiterentwicklung der Armee kann nur gewährleistet werden, wenn zur Sicherstellung aller Führungs- und Stabsfunktionen genügend Milizkader gewonnen werden können. Bei den Unteroffizieren bestehen diesbezüglich keine Probleme. Das Kaderpotential für Zugführer liegt erfahrungsgemäss bei ca. 3,8% einer Jahrgangsstärke. Pro Jahr werden so 800 neue Zugführer ausgebildet. Die maximale Anzahl Sollbestandesplätze an Zugführern beträgt 5300, an Hauptleuten (Einheitskommandanten und Führungsgehilfen auf Stufe Truppenkörper) 2900 und an Stabsoffizieren 2200. Mit diesen Zahlen kann der Nachwuchsbedarf für die Alimentierung der Führungsstruktur langfristig gewährleistet werden.

8.6 Auswirkungen auf das militärische und zivile Berufspersonal

Das militärische Personal soll wieder stärker im Bereich der Ausbildung zum Einsatz kommen, während in der Verwaltung die Kontinuität vermehrt durch Zivilangestellte mit militärischem Milizhintergrund angestrebt wird. Das Berufsbild der Berufsmilitär (Offiziere und Unteroffiziere) erfährt dadurch eine Veränderung.

Die Personalkategorie Zeitmilitär bleibt in einem reduzierten Ausmass bestehen. Zeitmilitär gelangen vor allem in den Bereichen der Grundausbildungsdienste zum Einsatz.

Beim Zivilpersonal soll mit der Rekrutierung jüngerer Mitarbeiter das Durchschnittsalter des Personals gesenkt werden. Zu diesem Zweck soll die Gruppe Verteidigung weiterhin attraktive Arbeitsplätze anbieten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Erhalt und der zusätzlichen Schaffung zukunftsträchtiger Lehrstellen.

Grundsätzlich soll die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Laufbahnen und allenfalls Personalkategorien erhöht werden.

9 Mehrleistungen bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Ausgabenplafond von 4,7 Mrd. Fr. bei entsprechenden Einsparungen für die Erfüllung sämtlicher in Verfassung und Gesetz definierten Armeeaufgaben ausreicht. Im Vergleich zu heute bedeutet ein Ausgabenplafond von 4,7 Mrd. Fr. eine Erhöhung der Ausgaben für die Armee um über 200 Mio. Fr. (2013: 4,485 Mrd. Fr.23). Ein um zusätzliche 300 Mio. Fr. höherer Plafond, wie ihn die Eidgenössischen Räte mit Beschluss vom 29. September 2011

22 Diese Zahlen basieren auf der demografischen Prognose des Bundesamtes für Statistik und berücksichtigen die durchschnittliche Tauglichkeit der Stellungspflichtigen und die Erfahrungen bezüglich der Abgänge vor und während der Rekrutenschule.

23 Quelle: Zusatzdokumentation VBS zu Voranschlag 2013.