Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
festgelegt haben, würde zweifellos zu einem etwas ausgedehnteren Leistungsangebot und insbesondere zu Spielraum im Bereich der materiellen Erneuerung führen.
In erster Linie liesse sich durch die Erhöhung des Ausgabenplafonds die Investitionsquote anheben. Dass diese bei einem um gerade einmal sechs Prozent höheren Plafond derart beträchtlich ansteigt, liegt daran, dass ein Grossteil der verfügbaren Finanzmittel in Form von Fixkosten gebunden ist, insbesondere Betriebskosten im Bereich der Basisleistungen.24
9.1 Verbesserung des Erhalts und der Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz
Die Verteidigungskompetenz, insbesondere die Fähigkeit zur Führung des Gefechts der verbundenen Waffen, könnte bei einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Fr. pro Jahr besser weiterentwickelt werden. Trotz der oben beschriebenen Absicht, die Quantität bei Neubeschaffungen in diesem Bereich grundsätzlich gering zu halten, um dadurch die Flexibilität auf einem unsicheren und grossem Wandel unterworfenen Gebiet zu erhöhen, würde es ein höheres Kostendach erlauben, mit dem Fortschritt der Technologie besser Schritt zu halten und ein breiteres Spektrum von Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Es ginge aber auch dann weniger darum, die heutigen Mittel und Strukturen einfach fortzuführen oder mit ähnlichen zu ersetzen, sondern aufgrund einer sorgfältigen Analyse von Bedrohungen und Verwundbarkeiten die Verteidigung zu überprüfen und anzupassen, wie das bereits in der Vergangenheit immer wieder nötig war.
9.2 Verbesserung der Leistungserbringung zur Unterstützung der zivilen Behörden
Vor allen bei ausserordentlichen Ereignissen mit konkreter und anhaltender Bedrohung kann es nötig werden, viele Objekte gleichzeitig zu schützen. Die zivilen Kräfte würden in einem solchen Fall rasch an Grenzen stossen. Ähnliches könnte auch im Falle einer ausgedehnten Naturkatastrophe (z.B. Überschwemmungen infolge von Starkniederschlägen oder Erdbeben) eintreten. Ein höherer Ausgabenplafond würde der Armee erlauben, ihre Flexibilität im Hinblick auf die Unterstützung der zivilen Behörden zu erhöhen. Es könnte in grösserem Umfang Material für Milizformationen mit erhöhter Bereitschaft ausgeschieden werden. Die Bereitschaft
24 Die Zahl der jährlich einrückenden Militärdienstpflichtigen, welche ausgerüstet, ausgebildet und untergebracht werden müssen, hat in den vergangenen zwanzig Jahren – abgesehen von den üblichen demographischen Schwankungen nicht wesentlich abgenommen – trotz der Reduktion des Sollbestandes von 625 000 Armeeangehörigen in der Armee 61 auf die anvisierten 100 000 in der aktuellen Weiterentwicklung. Diese Bestandeszahlen reflektieren vor allem die Dauer, während der Angehörige der Armee in der Armee eingeteilt bleiben. Entsprechend bleiben auch die Betriebskosten für die Grundausbildung ähnlich hoch wie in der Vergangenheit und stiegen sogar noch an, und zwar noch in dem Masse, in dem die Ausbildung (etwa durch den Einsatz von Simulatoren) professioneller, aber auch kostenintensiver wurde. Fixkosten resultieren auch aus dem Sollbestand der Armee, da dieser vorgibt, wie viele Verbände mit Systemen ausgerüstet und – bedingt vor allem durch den Technologiegrad und den daraus resultierenden Ausbildungserfordernissen – zunehmend auch in den Wiederholungskursen auf den Waffenplätzen untergebracht werden müssen.