Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten

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Das Amtshilfeübereinkommen sieht in Artikel 6 vor, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien vereinbaren können, in bestimmten Fallkategorien und nach einem gemeinsam vereinbarten Verfahren Informationen automatisch auszutauschen. Damit der AIA aktiviert wird, bedarf es somit einer zusätzlichen Vereinbarung. Das MCAA stellt eine solche Vereinbarung dar. Da das MCAA auf dem

Amtshilfeübereinkommen basiert, muss dieses für die Schweiz in Kraft treten, damit die Schweiz auf der Basis des MCAA den AIA einführen kann.

Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)

Seit dem 1. Juli 2005 ist das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU8 in Kraft. Kernstück dieses Abkommens sind Steuersicherungsmassnahmen betreffend grenzüberschreitende Zinszahlungen. Das Abkommen sieht einen Steuerrückbehalt von 35 Prozent auf Zinszahlungen vor, die von einer in der Schweiz gelegenen Zahlstelle – in der Regel einer Bank – an eine natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat geleistet werden. Anstelle des Steuerrückbehalts können die betroffenen Personen die Zahlstelle zur Meldung der Zinserträge an ihre Steuerbehörden ermächtigen.

Die EU-Kommission hat die Schweiz gestützt auf ein ihr am 14. Mai 2013 vom Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin-Rat) erteiltes Mandat um Verhandlungen zur Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens an die damals geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ersucht. Anfang 2014 hat die Schweiz mit der EU-Kommission Verhandlungen gestützt auf ein vom Bundesrat am 18. Dezember 2013 verabschiedetes Mandat aufgenommen. Vor dem Hintergrund der damals bevorstehenden Verabschiedung des AIA-Standards der OECD kamen beide Seiten im Verlaufe der Verhandlungen zum Schluss, dass eine rein technische Nachführung des Zinsbesteuerungsabkommens im Sinne einer Zwischenlösung zeitlich prekär, inhaltlich unvollständig und hinsichtlich erzielbarem Ergebnis unverhältnismässig aufwändig wäre und deshalb stattdessen Verhandlungen über ein AIA-Abkommen aufgenommen werden sollten. Das entsprechende Verhandlungsmandat erteilte der Bundesrat am 8. Oktober 2014. Die Schweiz und die EU-Kommission haben im November 2014 Verhandlungen zwecks Einführung des AIA aufgenommen. Diese Verhandlungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Ein allfälliges AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird aber das im geltenden Zinsbesteuerungsabkommen enthaltene System des Steuerrückbehalts und der freiwilligen Meldung ablösen, da die parallele Führung beider Systeme redundant wäre. Es würde zudem dem in Kapitel 1.1 beschriebenen Modell 1 der Umsetzung des AIA-Standards entsprechen.

Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Österreich

Am 1. Januar 2013 sind die Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich9 bzw. Österreich10 in Kraft getreten. Die Abkommen enthalten eine Vergangenheitsregularisierung, wonach Personen mit Wohnsitz in einem Partnerstaat ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz mittels einer Einmalzahlung oder einer freiwilligen Meldung nachversteuern. Diese Vergangenheitsregularisierung ist mittlerweile abgeschlossen. Im Weiteren sehen die Quellensteuerabkommen die Erhebung einer abgeltenden Quellensteuer auf den Kapitalerträgen und -gewinnen der in der Schweiz gehaltenen Vermögenswerte von Personen mit Wohnsitz in einem Partnerstaat vor. Alternativ haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, ihre Zahlstelle zu ermächtigen, die Kapitaleinkünfte dem Partnerstaat zu melden.

Mit der Umsetzung des AIA-Standards erübrigt sich eine Besteuerung von Kapitaleinkünften gestützt auf die Quellensteuerabkommen. Die Abkommen mit dem Vereinigten Königreich und Österreich sollen daher aufgehoben werden, sobald die Schweiz im Verhältnis zu diesen beiden Staaten den AIA

8 Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (SR 0.641.926.81).

9 Abkommen vom 6. Oktober 2011 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich, geändert durch das am 20. März 2012 unterzeichnete Protokoll (SR 0.672.936.74).

10 Abkommen vom 13. April 2012 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (SR 0.672.916.33).