Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 57 Seiten
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ner Meldung, muss das Finanzinstitut mit Lokalkundschaft sicherstellen, dass es gegenüber der meldepflichtigen Person seinen Verpflichtungen nach Artikel 12 AIA-Gesetz nachkommt und sich bei der ESTV nach Artikel 11 AIA-Gesetz registriert. Im Übrigen kann auf die Ausführungen in der FATCA-Botschaft18 verwiesen werden.
Ebenfalls als nicht meldende Finanzinstitute gelten Trusts und ähnliche Strukturen (z.B. fideicomiso19), soweit der Treuhänder des Trusts ein meldendes Finanzinstitut ist und sämtliche nach dem anwendbaren Abkommen zu meldenden Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Konten des Trusts meldet (Bst. d). Diese Ausnahme ist im gemeinsamen Meldestandard explizit vorgesehen (vgl. Abschn. VIII Unterabschn. b, Nr. 1 Bst. e des gemeinsamen Meldestandards). Die Verantwortung für die korrekte Erfüllung der Pflichten unter dem gemeinsamen Meldestandard fällt auf den Treuhänder. Er muss sicherstellen, dass er die Identifikations-, Sorgfalts- und Meldepflichten so erfüllt, wie sie der Trust zu erfüllen hätte. Ist der Trust ein Finanzinstitut in Staat A, der Treuhänder aber in Staat B ansässig, muss der Treuhänder die Identifikations-, Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem Recht des Staates A erfüllen.
Schliesslich kann der Bundesrat weitere Rechtsträger als nicht meldende Finanzinstitute bezeichnen, bei denen ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden, und die ähnliche Merkmale aufweisen wie die Rechtsträger nach den Buchstaben a–d (Bst. e). Diese Delegation ermöglicht es, neu identifizierte Finanzinstitute, welche die obigen Voraussetzungen erfüllen,
rasch mittels bundesrätlicher Verordnung vom Anwendungsbereich des AIA auszunehmen. Andernfalls müssten sie für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens und bis zum Inkrafttreten einer Revision des AIA-Gesetzes den AIA anwenden.
Abs. 2
Der Begriff „ausgenommenes Konto“ umfasst Konten, die vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sind, weil bei ihnen grundsätzlich ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden. Wie bei den nicht meldenden Finanzinstituten enthält der gemeinsame Meldestandard auch hier spezifische Kategorien (wie z.B. bestimmte Altersvorsorgekonten) sowie eine Auffangklausel, um länderspezifische Spezialitäten zu erfassen. Es besteht die Erwartung, dass jeder Staat, der den AIA-Standard umsetzt, eine Liste von ausgenommenen Konten erstellt und diese öffentlich zugänglich macht. Auch hier sind die Kriterien, damit ein Konto als ausgenommen gilt, ähnlich jenen, die von den USA im Rahmen von FATCA angewandt werden. Für die Schweiz wird dementsprechend die folgende Konkretisierung vorgeschlagen: Als ausgenommenes Konto im Rahmen des AIA gilt ein nach FATCA befreites Produkt (Bst. a).20 Gilt ein Konto heute als befreites Produkt unter FATCA, sei es in Anwendung des FATCA-Abkommens und dessen Anhängen, des FATCA-
Gesetzes oder der FATCA-Regulations, so ist es auch vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen.
Buchstabe b sieht vor, dass künftige Änderungen des FATCA-Abkommens, des FATCA-Gesetzes oder der FATCA-Regulations dazu führen können, dass weitere Konten vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen werden. Führt die Änderung der FATCA-Regeln dazu, dass ein bisher unter den Anwendungsbereich von FATCA fallendes Finanzkonto zu einem befreiten Produkt wird, dann ist es automatisch auch vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen. Führt die Änderung der FATCA-Regeln hingegen dazu, dass ein bisher befreites Produkt zu einem unter den Anwendungsbereich von FATCA fallenden Finanzkonto wird, so bleibt es vom Anwendungsbereich des AIA ausgeschlossen,
18 Botschaft vom 10. April 2013 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA und zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Umsetzung des Abkommens (BBl 2013 3181).
19 Ein fideicomiso ist eine Institution, die dem anglosächsischen Trust ähnlich sieht. Sie unterscheidet sich jedoch von einem Trust darin, dass die Begünstigen keine direkten Beteiligungen am Eigentum der fideicomiso halten. Die Begünstigten besitzen hingegen gegenüber dem Treuhänder einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums der fideicomiso gemäss den Bestimmungen desselben.
20 Die Terminologie zwischen FATCA und dem gemeinsamen Meldestandard unterscheidet sich. In FATCA wird der Begriff „befreites Produkt“ und im gemeinsamen Meldestandard der Begriff „ausgenommenes Konto“ verwendet. In beiden Fällen werden damit Konten bezeichnet, die vom Anwendungsbereich von FATCA bzw. des AIA ausgenommen sind, weil bei ihnen grundsätzlich ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden. Die Definitionen überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich, wie aus den Erläuterungen zu Artikel 3 Absatz 2 abgeleitet werden kann.