Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/156: Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) · 20 Seiten
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2. Vernehmlassung
Am 5. Juni 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz). Die Vernehmlassung dauerte bis 25. September 2015.
Eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen und Durchführungsstellen. Insgesamt waren es 58 offiziell angeschriebene Adressaten. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und die IV-Stellen-Konferenz (KKAK/VKAK/IVSK) haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Damit haben sich insgesamt 41 Angeschriebene zum Vorentwurf eines Ausgleichsfondsgesetzes geäussert. Darüber hinaus gingen sieben Stellungnahmen von nicht eingeladenen Organisationen ein. Insgesamt wurden 48 Stellungnahmen untersucht. Eine Liste sämtlicher Teilnehmenden befindet sich im Anhang.
Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurden keine expliziten Fragen gestellt; sie konnten sich frei zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht äussern.
Übersicht über die Vernehmlassung
offiziell davon spontan keine Verzicht angeschrieben eingegangen eingegangen Antwort Kantone / Konferenz der
27 25 Fr. 11
Kantonsregierungen In der Bundesversammlung 12 5 Fr. Fr.7
vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 3 1 Fr. 11
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische 8 6 Fr. Fr.2
Dachverbände der Wirtschaft Weitere Organisationen 8 4 (6*) 7 11
Total 58 41 (43) 7 312
*gemeinsame Stellungnahme von
KKAK/VKAK/IVSK Antworten insgesamt 48
Gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und Artikel 16 der dazugehörigen Verordnung werden sämtliche eingegangenen Stellungnahmen auf der Homepage des BSV öffentlich zugänglich gemacht.