Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/156: Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) · 20 Seiten
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Bezüglich der Steuern wünschen ZG, die CVP, die Compenswiss und die KKAK/VVAK/IVSK, dass die umfassende Steuerbefreiung der Anstalt und ihr steuerrechtlicher Sitz noch klarer formuliert werden.
Ablehnung
Die Bestimmungen zur Rechnungsführung, den Betriebs- und Verwaltungskosten und zum Geschäftsbericht sollen gemäss SGV ersatzlos gestrichen werden. All diese Punkte gilt es auf Stufe Organisationsreglement festzuhalten.
4.7 Aufsicht
Zu der Gesetzesbestimmung über die Aufsicht des Bundesrates über die Anstalt sind ebenfalls nur vereinzelte Bemerkungen eingegangen. Die meisten Teilnehmenden äusserten sich nicht zu diesem Thema. Der Bestimmung wird nur vereinzelt ausdrücklich zugestimmt, demgegenüber werden jedoch auch nur wenige Änderungsvorschläge vorgebracht. In zwei Stellungnahmen wird die Regelung abgelehnt. Zustimmung
SH begrüsst grundsätzlich die Regelung der Anstaltsaufsicht betreffend Ausgleichsfonds. Auch der KV erachtet die Bestimmung zur Aufsicht als zweckmäßig. Der SSR stimmt einer umfassenden Aufsicht des Bundesrates über die Anstalt zu, insbesondere auch den vorgesehenen Voraussetzungen, welche eine Aufsicht erst ermöglichen.
Bemerkungen
Für die Compenswiss ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Kompetenz, Sonderprüfungen durch die Revisionsstelle zu veranlassen, neben dem Bundesrat auch dem EDI und dem BSV zugestanden werden soll. Dies steht Corporate-Governance-Grundsätzen entgegen.
ZG, die CVP, und die KKAK/VVAK/IVSK teilen diese Ansicht. Es ist nicht sinnvoll, dass mehrere Organe Sonderprüfungen verlangen können. Dies soll in Anbetracht der Bedeutung der Anstalt einzig dem Bundesrat vorbehalten sein. Mehrfachnennungen führen zu einer Vermischung der Aufgaben und Verwässerung der Verantwortungen.
ZH schlägt vor, die Einführung von zusätzlichen Aufsichtsinstrumenten des Bundesrates zu prüfen. Dazu kann die Festlegung einer Eigentümerstrategie durch den Bundesrat gehören, zu der ihm die Bundesverwaltung jährlich Bericht erstattet.
Ablehnung
Die SVP sieht in der Aufsicht des Bundes über die Anstalt eine unzulässige politische Einflussnahme des EDI auf die operative Tätigkeit der Fonds, die endlich unterbunden werden müsse. Hingegen solle geprüft werden, inwiefern dem Parlament Kompetenzen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Fonds übertragen werden können.
Für den SGV sind die Verbindungen zwischen dem Bundesrat und dem Ausgleichsfonds derart eng, dass es aus Governance-Überlegungen nicht angehen kann, dass der Aufsichtsfonds der administrativen Aufsicht des Bundesrats unterstehen soll. Er beantragt, dass eine unabhängige externe Aufsicht bestimmt wird.