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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 114Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH)
I. Ausgangslage
Die geltende Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft wurde einer Totalrevision unterzogen. Darin werden die spezifischen Bestimmungen zu sämtlichen Lebensmitteln tierischer Herkunft zusammengefasst. Der Titel der Verordnung wird beibehalten, hingegen wird der Aufbau geändert. Der geäusserte Wunsch, die lateinischen Bezeichnungen durch deutsche Begriffe zu ergänzen, lässt sich nicht realisieren, da teilweise keine deutschen Bezeichnungen existieren. Massgebend ist jeweils die lateinische Bezeichnung.
Die bisherigen Verordnungen über Suppen, Gewürze und Essig respektive über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse werden aufgehoben und die jeweiligen Bestimmungen zu den tierischen Lebensmitteln in diese Verordnung überführt. Darüber hinaus wurden aus der Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse die Bestimmungen zu Speiseölen und Speisefetten tierischen Ursprungs sowie zu den Milchproduktanalogen übernommen. Zudem werden neu Insekten in die Verordnung aufgenommen (vgl. die Interpellationen Chevalley1). Dabei sind ausschliesslich die drei in Artikel 24 aufgeführten Arten zulässig. Hierbei handelt es sich um Insektenarten, die im Rahmen von Markttests für einzelne klar definierte Anlässe zur Degustation von Insekten bewilligt worden sind. Es hat sich gezeigt, dass ein Bedürfnis besteht, Insekten in die Lebensmittelgesetzgebung aufzunehmen. Hierfür werden verschiedene Gründe genannt wie Nachhaltigkeit, bessere Verwertbarkeit und Energiebilanz im Vergleich zur Herstellung herkömmlicher tierischer Lebensmittel. Zurzeit gibt es jedoch keinen Betrieb in der Schweiz, der Insekten zur Verwendung als Lebensmittel züchtet. Bisherige Quellen bedienen sich sogenannter Futtertiere für Reptilien und Vögel, die üblicherweise mit Abfällen gefüttert werden. In Holland gibt es bereits Betriebe, die Insekten zu Lebensmittelzwecken züchten und verarbeiten. Auch Belgien hat eine Liste von einigen Insektenarten veröffentlicht, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden dürfen. Es sind viele Fragen zur Lebensmittelsicherheit bisher nicht ausreichend beantwortet. Die EFSA hat ein Mandat zur Risikobewertung von Insekten - sowohl als Futtermittel als auch Lebensmittel - erhalten.
Im Kapitel Fischereierzeugnisse werden auch im Hinblick auf die Umsetzung der Motion Schelbert2 zur Kennzeichnung von Fisch im Offenverkauf wesentliche Elemente der Kennzeichnungsbestimmungen der EU (Verordnung (EU) Nr. 1379/20133) übernommen. Neu
1 Ip 13.4018 Chevalley: Warum den Verzehr von Insekten verbieten? Ip 14.3273 Chevalley: Warum ist es in der Schweiz verboten, Insekten auf den Markt zu bringen, die in anderen Ländern verzehrt werden?
2 12.4026 Motion Schelbert Louis, Gleichbehandlung von Fleisch und Fisch. Deklarationspflicht bei Fischen.
3 Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, 011.3/2013/16542 \ COO.2101.102.6.298601