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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 131Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Anhang 11
Entspricht dem geltenden Anhang 1 der Verordnung über Speziallebensmittel.
Anhang 12
Dieser Anhang wird neu geschaffen. Er enthält Ausführungen bezüglich der Pflanzenschutzmittel in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung sowie Getreidebeikost und Beikost für Säuglinge und Kleinkinder.
Anhang 13
Entspricht dem geltenden Anhang 11 der Verordnung über Speziallebensmittel.
Anhang 14
Entspricht dem geltenden Anhang 12 der Verordnung über Speziallebensmittel. Einzig das Coffein wurde neu geregelt (entsprechend der Beurteilung der EFSA) und neu aufgenommen wurde Beta-Alanin.
Anhang 15
Entspricht dem geltenden Anhang 14 der Verordnung über Speziallebensmittel.
Anhang 16
Entspricht dem geltenden Anhang 14b der Verordnung über Speziallebensmittel.