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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 131Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Anhang 11

Entspricht dem geltenden Anhang 1 der Verordnung über Speziallebensmittel.

Anhang 12

Dieser Anhang wird neu geschaffen. Er enthält Ausführungen bezüglich der Pflanzenschutzmittel in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung sowie Getreidebeikost und Beikost für Säuglinge und Kleinkinder.

Anhang 13

Entspricht dem geltenden Anhang 11 der Verordnung über Speziallebensmittel.

Anhang 14

Entspricht dem geltenden Anhang 12 der Verordnung über Speziallebensmittel. Einzig das Coffein wurde neu geregelt (entsprechend der Beurteilung der EFSA) und neu aufgenommen wurde Beta-Alanin.

Anhang 15

Entspricht dem geltenden Anhang 14 der Verordnung über Speziallebensmittel.

Anhang 16

Entspricht dem geltenden Anhang 14b der Verordnung über Speziallebensmittel.