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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 201 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 165Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Anhang 5
Anhang 5 legt die Herstellungsbedingungen, sowie die Höchstmengen von heterozyklischen Kohlenwasserstoffen bei Reaktionsaromen fest.
Anhang 6
Die Liste der Lebensmittel, in denen Aromen nicht zulässig sind, entspricht Anhang 7 ZuV des geltenden Rechts.